Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

    Ihr Gesamteinkommen hat sich verringert, Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltmitglieder hat sich erhöht? Dann können Sie einen neuen Wohngeldantrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Wohnung. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben.

    Online-Dienst

    Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

    ID: L100002_121799604

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeldstelle Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-25263

    E-Mail: poststelle-wohngeld@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Wohngeldstelle Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Ottmar-Pohl-Platz 1

    51103 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax:

    E-Mail: poststelle-wohngeld@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

    Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Formulare

    Das Antragsformular mit Anlage erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download auf der Website des Ministeriums der Finanzen.

    Vordrucke beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    Keine

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

    Weitere Informationen

    Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohngeldberechtigte Person, Erhöhung Belastung, Wohngeldhöhe, Mietzuschuss Erhöhung, Wohnung, Wohngelderhöhung, Mietzuschuss, Unterstützung für Miete, Lastenzuschuss, Wohngeldbescheid, Lastenzuschuss Änderung, Wohngeldangelegenheiten, Eigentum Wohnraum, Eigentumswohnung, Miete, Eigenheim, Zuschuss zur Miete, Unterstützung für Eigentum, Mieterhöhung, Wohngeldbetrag, Wohngeldberechtigung Änderung, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Wohngeldänderung, Eigentümer, Zuschuss zu Lasten, Wohngeldminderung, Wohngeldveränderung, Lastenzuschuss Erhöhung, Wohngeld, Mietwohnung, Verringerung Gesamteinkommen, Einfamilienhaus, Mietzuschuss, Wohngeldzahlung, Wohngeldantrag, Unterstützung für Wohnkosten, Mietzuschuss Änderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English