Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
- sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
- sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle
Sie können Wohngeld als Mieter:innen (Mietzuschuss) oder als Eigentümer:innen für selbst genutzten Wohnraum (Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert - auf der Basis der sogenannten Wohngeldformel - berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst.Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau (Mietstufen). Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.ZuständigKontaktpersonZuständig für BuchstabeDorothee Loheide-NiesmannA, B, C, DVanessa FrantzenE, F, GMatthias MaaßenK, LRegina BreyersP, Q, R, YIsabelle HannenSt, SchRamona BalsanoM, N, O, U, V, W, XLisa Marie KuhlH, I, JLarissa BorchardtS (ohne St + Sch), T, Z
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Nachweis der eingetretenen Änderung.
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Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung mit Meldebestätigung, Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind, aktuelle Mietquittung (Kontoauszug oder Zahlungsbeleg), letzte Mietänderung, Kaltwasserabrechnung, Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
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Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen? Wie hoch ist Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum? Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen? Gesamteinkommen Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge, z.B. für Unterhaltsleistungen abgezogen werden. Die Einkommensermittlung ergibt sich aus den steuerpflichtigen Einkünften, ergänzt um steuerfreie Einnahmen. Davon abzuziehen sind jeweils 10 Prozent, wenn im Bewilligungszeitraum Steuern vom Einkommen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden. Werden alle 3 aufgeführten Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent. Miethöhe/monatliche Belastung bei Eigentum Die Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Nutzung des Wohnraums aufgrund eines Mietvertrages. Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören zum Beispiel Heizkosten und Kosten für warmes Wasser. Auch Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge sowie Vergütungen für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste gehören nicht dazu. Einkommen der Haushaltsmitglieder Neben Ihnen als wohngeldberechtigte Person zählen als Haushaltmitglieder die Personen, die mit Ihnen in einer Wohnung leben. Diese Wohnung muss für jede dieser Personen der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Es werden alle Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind. Zum Beispiel: Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
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Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Die Antragstellung ist online möglich. Der Wohngeldantrag ist bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde zu stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle
Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Das Wohngeld oder eine Erhöhung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
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Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Wer erhält Wohngeld? - Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-2020-ratschlaege-und-hinweise.pdf;jsessionid=C99A666DE26B69898CF9CC22CA5B7432.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 Informationen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld) Wohngeldrechner und Wohngeld-Online-Antrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Link: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW )
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.10.2021
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