Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen,

    • wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen,

    • wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird ab Antragsmonat gezahlt und in der Regel für 12 Monate bewilligt.Mehr erfahren Sie in unserem Video zum Thema Wohngeld.Weitere Informationen erhalten Sie außerdem hier über die Wohngeldseite des Landes NRW. Über folgende Wege können Sie Ihren Wohngeldantrag stellen: Variante 1: Antragsassistent (Digital unterstützt)Unser Antragsassistent unterstützt Sie bei der Antragstellung und ermittelt die für Ihren Antrag notwendigen Formulare und Anlagen. Mit unserer Anleitung "In 5 Schritten zum Wohngeldantrag" führen wir Sie durch unseren Antragsasistenten.Über unsere Upload-Felder können Sie uns Ihren Antrag und die Anlagen bequem zur Verfügung stellen.Variante 2: Wohngeldrechner NRW Über den Wohngeldrechner NRW können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch haben und wie hoch dieser ist. Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Antrag stellen. Ein Upload von Anlagen ist aktuell noch nicht möglich.Ihre Anlagen reichen Sie uns bitte über den Antragsassistent (Variante 1) nach. Variante 3: Digital Unser Partner DATAPORT arbeitet aktuell an einer voll digitalen Lösung. Zukünftig können Sie über diese Lösung Ihren Antrag stellen und sämtliche Anlagen übermitteln.Hinweis: Online-Terminreservierungen über VOIS/TeVIS sind hier möglich.

    Online-Dienst

    Wohngeld Erhöhung

    ID: L100002_123926356

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44122 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13276

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13276

    E-Mail: wohngeldstelle@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld wird nur auf Antrag gezahlt. Mit dem Antragsformular müssen auch Nachweise zur Höhe der Miete bzw. Höhe der Belastung sowie zu allen Einkünften des betreffenden Haushalts eingereicht werden.Antragsberechtigt ist für den Mietzuschuss die Mieterin bzw. der Mieter und für den Lastenzuschuss die Eigentümerin bzw. der Eigentümer. Kommen dafür im Einzelfall mehrere Personen in Frage, dann müssen diese Personen aus ihrem Kreis eine antragsberechtigte Person bestimmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldgesetz (WoGG) und Wohngeldverordnung (WoGV) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung.

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn ein Anspruch besteht, wird der Zuschuss frühestens ab dem 1. Tag des Monats bewilligt, in dem der Wohngeldantrag bei der Wohngeldstelle eingeht. In Monaten mit sehr hohem Antragseingang kann es zu etwas längeren Bearbeitungszeiten kommen.Bitte haben Sie dafür Verständnis. Das zustehende Wohngeld wird ab dem Antragsmonat nachgezahlt, so dass keine finanziellen Nachteile zu befürchten sind.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kann ich einen Online-Antrag stellen?: Über den Wohngeldrechner NRW (Wohngeldproberechner) finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein. Praktisch: Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Online-Antrag stellen. Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die für Sie zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Die Berechnung und Antragsstellung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.Über den Antragsassistenten zum Wohngeld der Stadt Dortmund können Sie einen Antrag aber auch direkt hier online stellen. Welche Arten von Wohngeld gibt es?: Den Mietzuschuss für Mieter/innen von Wohnraum in Wohnungen und HeimenDen Lastenzuschuss für Eigentümer/innen von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen Von welchen Faktoren hängt die Höhe eines Wohngeldanspruchs ab?: Von der Zahl der Personen, die zum Haushalt gehören (im Haushalt den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben)Von der Höhe des Jahreseinkommens aller HaushaltsmitgliederVon der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung Wer ist nicht wohngeldberechtigt?: Haushalte zu denen nur Auszubildende und Studierende gehören, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung dem Grunde nach zustehen (Ansprüche auf Berufsausbildungsbeihilfen oder BAFöG-Leistungen)Empfänger von Transferleistungen oder Leistungen der Grundsicherung im Alter Kann sich ein bereits bewilligter Wohngeldanspruch nachträglich erhöhen?: Wenn sich die Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen erhöht hat.Wenn entweder die zuschussfähigen Wohnkosten um mehr als 15 % gestiegen sind.Wenn sich das Haushaltseinkommen um mehr als 15 % verringert hat.Wenn ein entsprechender Erhöhungsantrag gestellt wird. Kann sich ein bewilligter Wohngeldanspruch verringern oder ganz wegfallen?: Ja, wenn die bezuschusste Wohnung von einer der zum Haushalt gehörenden Personen nicht mehr genutzt wirdwenn das Wohngeld nicht mehr zur Bezahlung der Miete verwendet wirdwenn in einem laufenden Bewilligungszeitraum eine Transferleistungen beantragt wirdwenn sich die Miete oder Belastung um mehr als 15 % verringertwenn sich das Gesamteinkommen des Haushalts um mehr als 15 % erhöhtWohngeldempfänger*innen sind deshalb verpflichtet, solche Veränderungen der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Welche Besonderheiten gelten für Empfänger*innen von staatlichen Transferleistungen (Sozialleistungen)?: Wenn eine der nachstehenden Sozialleistungen (auch Transferleistungen genannt) beantragt wurde, sind die betroffenen Personen vom Tag der Antragstellung an vom Wohngeldbezug ausgeschlossen: Arbeitslosengeld II und/oder Sozialgeld (sogenannte "Hartz 4" Leistungen)Hilfe zum LebensunterhaltGrundsicherung im Alter bzw. bei ErwerbsminderungLeistungen nach dem AsylbewerberleistungsgesetzLeistungen der Kinder- und Jugendhilfe (wenn zum Haushalt ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören) Falls allerdings eine der folgenden Ausnahmen zutrifft, kann trotzdem noch ein Wohngeldanspruch bestehen: Der Antrag auf eine der oben genannten Transferleistungen wurde abgelehnt.Einzelne Haushaltsmitglieder erhalten keine der genannten Transferleistungen und haben solche Leistungen auch nicht beantragt.Die Transferleistung wäre geringer als das zustehende Wohngeld und es wird deswegen auf die Transferleistung verzichtet und stattdessen Wohngeld in Anspruch genommen. Eine der genannten Transferleistungen wird nur als Darlehen bewilligt.Es wurde zwar eine der genannten Transferleistungen bewilligt, aber dabei wurden keine Wohnkosten berücksichtigt Muss Wohngeld zurückgezahlt werden?: Wohngeld ist ein Zuschuss zu den monatlichen Wohnkosten, der grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden muss.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohngeldhöhe, Wohngelderhöhung, Wohngeldbetrag, Eigenheim, Wohngeldangelegenheiten, Mietzuschuss, Wohngeldminderung, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Wohnung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de