Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen,

    • wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen,

    • wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es: als Mietzuschuss für Mieter:innen einer Wohnung oder für Bewohner:innen eines Heimes als Lastenzuschuss für Eigentümer:innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Bewilligungsvoraussetzungen:Ob Sie Wohngeld bekommen hängt von 3 Faktoren ab:- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitgliedern- der Höhe des Einkommens- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. BelastungWer bekommt kein Wohngeld?Der/Die Empfänger:in oder Antragsteller:in der nachfolgenden Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung berücksichtigt werden: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, wenn alle zum Haushalt rechnenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören. Das gilt auch für Familienmitglieder, die bei der Berechnung des Bedarfs für eine der oben genannten Leistungen mit berücksichtigt worden sind.Wie lange gibt es Wohngeld?In der Regel für 12 Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

    Online-Dienst

    Wohngeld

    ID: L100002_123261708

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachgruppe Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeldantrag (Vordruck) Mietvertrag oder Eigentumsnachweis Mietbescheinigung bzw. Nachweise über Belastungen (Darlehen, Grundbesitzabgaben, etc.) Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung (Vordruck), Abrechnungen, Rentenbescheid, Bescheid Arbeitslosengeld, Zins- /Erträgnisbescheinigungen usw.) Wenn Sie wissen möchten, ob Sie einen Anspruch auf Miet- oder Lastenzuschuss haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einen möglichen Leistungsanspruch errechnen, ehe Sie einen Antrag stellen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 19 Wohngeldgesetz (WoGG) §§ 22 ff. Wohngeldgesetz (WoGG) § 27 Absatz 3 Wohngeldgesetz (WoGG)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie selbst als wohngeldberechtigte Person müssen den Antrag stellen. Nach Prüfung Ihres Einkommens und Ihrer Kosten wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt. Die Bewilligung und die Höhe der Zahlung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

    Fristen

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes stellen. Das Wohngeld oder eine Erhöhung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohngeldhöhe, Wohngelderhöhung, Wohngeldbetrag, Eigenheim, Wohngeldangelegenheiten, Mietzuschuss, Wohngeldminderung, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Wohnung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de