Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen,

    • wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen,

    • wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht, wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert, wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt, wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert, wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen, beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer). Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen. Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Online-Dienst

    Wohngeld Erhöhung

    ID: L100002_121812759

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50.6 Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 3

    48703 Stadtlohn

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid) Mietvertrag Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Formulare

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Lastenzuschuss Onlineantrag Mietzuschuss Onlineantrag Die Anträge sind vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen einzureichen. Erst dann kann eine Bearbeitung erfolgen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind: die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %, die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder, die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 27 Wohngeldgesetz (WoGG)§ 28 Wohngeldgesetz (WoGG)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Hinweise für Stadtlohn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohngeldhöhe, Wohngelderhöhung, Wohngeldbetrag, Eigenheim, Wohngeldangelegenheiten, Mietzuschuss, Wohngeldminderung, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Wohnung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de