Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen,

    • wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen,

    • wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds im Laufe des Bewilligungszeitraums verringern, oder der Wohngeldanspruch kann vollständig wegfallen. Sie haben eine Mitteilungspflicht, wenn sich unter anderem Änderungen hinsichtlich Einkommen der Haushaltsmitglieder, Ihrer Miete/Belastung oder der Haushaltsmitglieder ergeben. Diese Veränderungen können auch zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur bei Einreichung eines Erhöhungsantrags. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    Wohngeld Erhöhung

    ID: L100002_121847087

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziale Grundversorgung

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mietvertrag, Mietvertrag oder die Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie der Eigentümer sind, Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe, Nachweise über Arbeitslosengeldbezug, Nachweise zur geänderten Miete oder Belastung - z.B. Mietanpassungsschreiben, Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte teilen Sie der Behörde folgende Änderungen mit: wenn sich die Miete/Belastung um mehr als 15 % verringert oder um mehr als 10 % erhöht wenn sich das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 % erhöht oder um mehr als 10 % verringert wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert (z.B. Tod oder Auszug eines Haushaltsmitglieds) oder erhöht (z.B. Zuzug) wenn Sie umziehen wenn Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied Transferleistungen bezieht (z.B. Bürgergeld)

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte teilen Sie Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde alle Änderungen mit. Die Wohngeldbehörde prüft sodann, ob die Änderung zu einer Verringerung, Erhöhung zu einem Wegfall des Wohngeldanspruchs führt. Die Wohngeldbehörde wird Sie über das Ergebnis informieren und eventuell überzahltes Wohngeld zurückfordern oder mit den laufenden Leistungen aufrechnen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Fristen

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Bearbeitungszeitraum ist fallabhängig.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sollte es auf Grund der Änderung zu einer Überzahlung des Wohngeldes kommen, ist dieses zurückzufordern. Alle Unterlagen reichen Sie bitte in Fotokopie ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohngeldhöhe, Wohngelderhöhung, Wohngeldbetrag, Eigenheim, Wohngeldangelegenheiten, Mietzuschuss, Wohngeldminderung, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Wohnung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de