Wohngeld Änderung

    Wohngeld Erhöhung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.

    Beschreibung

    Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,

    • wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
    • wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
    • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
    • wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
    • beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

    Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

    Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen,

    • wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen,

    • wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    ALLGEMEINES:Zentrale Email-Adresse: wohngeld@stadt.wuppertal.deWohngeldanträge erhalten Sie: bei der Wohngeldbehörde zu den Öffnungszeiten der Infotheke an der Infotheke im Rathaus Barmen beim Pförtner im Verwaltungshaus Elberfeld und Online unter Links und Downloads oder im Service-Portal Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von verschiedenen Faktoren: dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder der Höhe der zuschussfähigen Miete sowie der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushaltsmitglieder Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit die Kosten der Unterkunft enthalten sind: Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII), verschiedene andere Sozialleistungen. Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter Details.Hinweis für Lastenzuschuss:Lastenzuschuss kann für Eigentümer*innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt werden, wenn diese die Immobilie selbst nutzen und die weiteren Voraussetzungen (wie z.B. bestimmte Einkommensgrenzen) erfüllen. Hinweis für Studierende:Alleinstehenden Studierenden mit selbständigem Haushalt wird grundsätzlich kein Wohngeld gewährt, sofern sie BAföG erhalten können. Eine Ausnahme besteht, wenn BAföG nur als Darlehen gewährt wird oder wenn BAföG-Leistungen dem Grunde nach nicht mehr zustehen. Ledige Auszubildende in der Erstausbildung sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt auf Wohngeld.Hinweis Kinderwohngeld:Kinderwohngeld kommt dann in Betracht, wenn die Eltern Bürgergeld beziehen und das Kind, welches im gleichen Haushalt wohnt, eigenes Einkommen bezieht und bislang Teil der Bedarfsgemeinschaft ist. Als Einkommen des Kindes werden u.a. Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder auch Halbwaisenrente angerechnet. Hinweis für die Negativbescheinigung:Wenn Sie in eine andere Stadt umgezogen sind und dort Wohngeld beantragen, wird von Ihnen eine Negativbestätigung des früheren Wohnortes verlangt. Sie können diese mit einem Anruf oder per E-Mail anfordern. Bitte machen Sie dazu folgende Angaben: Name, Vorname / Geburtsdatum / bisherige Anschrift in Wuppertal / das Umzugsdatum / Ihre aktuelle Anschrift. Sie erhalten die Bestätigung dann umgehend per Post.Bitte sehen Sie davon ab Originale einzureichen, diese werden vernichtet!

    Online-Dienst

    Wohngeld Erhöhung

    ID: L100002_121861974

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohngeld 105.31

    Adresse

    Hausanschrift

    Hofaue 89

    42103 Wuppertal

    Öffnungszeiten

    Infotheke:Dienstag, Donnerstag und Freitag: 10:00 bis 12:00 UhrTelefonische Erreichbarkeit:Montag und Mittwoch: 10:00 bis 12:00 UhrDienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 10:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
    • Mietvertrag
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
    • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Antrag über den WohngeldrechnerSie können den Antrag direkt mittels des Wohngeldrechners stellen. Ihre Angaben können Sie anschließend unmittelbar in den Online-Antrag übertragen. Der Antrag wird dann automatisch vom Ministerium an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Eine Unterzeichnung des Antrags ist in diesem Fall nicht erforderlich.https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW Antrag per E-MailSofern Sie nicht die Variante des Online-Antrags wählen, können Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag gescannt per E-Mail senden an: wohngeld@stadt.wuppertal.deWir bitten Sie, in der E-Mail selbst nur Text zu versenden. Dokumente fügen Sie bitte ausschließlich als Anlage im Dateiformat PDF bei. Wir können keine Dateien aus einem Internet-Datenspeicher (Cloud) herunterladen. Antrag per PostAlternativ können Sie Ihren Wohngeld-Antrag per Post an die Wohngeldstelle senden. Da bereits die elektronische Akte eingeführt wurde, können wir Ihre Post schneller verarbeiten, wenn Sie folgende Hinweise beachten: Übersenden Sie bitte ausschließlich Kopien. Diese werden gescannt und elektronisch übermittelt. Die Kopien werden dann vernichtet; eine Rücksendung ist nicht möglich.Heften oder klammern Sie lose Blätter bitte nicht zusammenVerwenden Sie bitte Papier im DIN-A4-Format; vermeiden Sie kleine (Klebe-)ZettelVerwenden Sie bitte kein farbiges oder kariertes PapierVerwenden Sie für Ihre Kopien bitte kein "Schmierpapier" (bedruckte Rückseiten)Verwenden Sie bitte keine Textmarker; unterstreichen Sie stattdessen den Text Die Postanschrift lautet: Stadt Wuppertal105.31 Wohngeld, Miet- und LastenzuschüsseHofaue 8942103 Wuppertal Antrag während unserer ÖffnungszeitenSie haben ebenfalls die Möglichkeit, den Wohngeld-Antrag persönlich während unserer Sprechzeiten abzugeben. Die Infotheke ist an folgenden Tagen geöffnet:Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

    Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Verfahrensablauf

    Veränderungen Ihrer finanziellen Situation teilen Sie Ihrer Wohngeldbehörde mit.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Aufgrund des aktuell sehr hohen Aufkommens an Posteingängen, E-Mails, Anträgen und Anfragen wird die Bearbeitung Ihres Anliegens mehr Zeit in Anspruch nehmen als üblich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sachstandsanfragen nicht zu einer beschleunigten oder bevorzugten Bearbeitung führen. Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie daher, von reinen Sachstandsanfragen abzusehen.Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt derzeit zwei bis drei Monate.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Damit Sie nicht rechtswidrig Wohngeld in Anspruch nehmen, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohngeld ab AntragsstellungWenn festgestellt wurde, dass Sie einen Anspruch haben, wird in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Stadt Wuppertal eingegangen ist, Wohngeld gezahlt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohngeldhöhe, Wohngelderhöhung, Wohngeldbetrag, Eigenheim, Wohngeldangelegenheiten, Mietzuschuss, Wohngeldminderung, Eigentumswohnung, Wohngeldbescheid, Wohnung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de