Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare.  Welche Behörde für Sie zuständig ist, richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Welche Formulare und Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie von den zuständigen Stellen in den Verwaltungen.

    Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, der Einhaltung der relevanten Einkommensgrenzen, der Wohnfläche und der Zahl der Wohnräume.

    Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer entsprechenden Wohnung.

    Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, darf die im WBS angegebene maximale Wohnungsgröße nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen darf die Anzahl der Zimmer oder die Wohnfläche überschritten werden. Auch hierzu geben Ihnen die Mitarbeitenden der Verwaltungen gerne nähere Auskünfte.

    Manche Sozialwohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Dies können z.B. Studierende, Senioren (Mindestalter 60 Jahre), Personen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte (mind. drei Kinder) sein. Wenn Sie zu einem besonderen Personenkreis gehören sollten, wird auch das im Wohnberechtigungsschein angegeben.

    Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr, d.h. Sie können innerhalb dieser Zeitspanne eine Sozialwohnung beziehen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Darüber hinaus kann er nur einmal für den Bezug einer Sozialwohnung genutzt werden. Beim Abschluss des Mietvertrages muss der Wohnberechtigungsschein der/dem Vermieterin/Vermieter übergeben werden.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie ein niedriges Einkommen haben und eine geförderte Wohnung anmieten möchten, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Mit dem WBS weisen Sie der Vermieterin oder dem Vermieter nach, dass Sie berechtigt sind, eine geförderte Wohnung zu mieten. Ob Sie einen WBS erhalten, hängt davon ab, wie hoch Ihr Haushalts-Einkommen ist, also das zusammengerechnete Einkommen aller Personen, die in der Wohnung leben sollen. Es gibt außerdem Vorgaben, wie groß die Wohnung sein darf, gemessen an der Anzahl der Haushaltsangehörigen.

    Online-Dienst

    Wohnberechtigungsschein

    ID: L100002_123057243

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzielle Hilfen und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-0

    Fax: 05221 189-850

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei schriftlicher Antragsstellung

    • Personalausweis bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft (IDCard)
    • Reisepass bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis

    ELEKTRONISCH
    Auf elektronischem Weg ist ebenfalls eine Legitimation (Benutzername / Passwort) notwendig.

    Außerdem:

    • Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigen der über ein eigenes Einkommen verfügt
    • Je nachdem welches Einkommen erzielt wird, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies können zum Beispiel sein:
      • Lohnabrechnungen des Vorjahres
      • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
      • Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres
      • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres

    Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein:

    Zum Beispiel:

    • Ausweis über den Grad einer Behinderung (z.B. für Schwerbehinderte Menschen)
    • Immatrikulationsbescheinigung (z.B. für Studierende)
    • BAföGBescheide (für Empfänger/Empfängerinnen von Ausbildungsförderung)
    • Rentenbescheid (z.B. für Rentner/Rentnerinnen)
    • Nachweis über Leistungen des Jobcenters (z.B. für Arbeitslose)

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

    Fallabhängig benötigen die Mitarbeitenden der Verwaltungen noch zusätzliche Unterlagen. Trifft dies zu, wird man sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung des WBS brauchen Sie folgende Unterlagen: Antragsformular Einkommensnachweise von allen Haushaltangehörigen, die über ein Einkommen verfügen (ALGI/II Leistungsbescheid, Bafögbescheid, Kindergeldnachweis, Elterngeldbescheid....) Ausweisdokument (Kopie) Je nach Ihrem Wohnort und Ihrer Lebenssituation müssen Sie möglicherweise noch weitere Dokumente vorlegen, zum Beispiel: Partnerschaftserklärung Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (Kopie) Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht Geburtsurkunde Ihrer Kinder (Kopie) Heiratsurkunde (Kopie) Schwerbehindertenausweis (Kopie) Mutterpass, falls Sie schwanger sind Semesterbescheinigung Schulbescheinigung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie ein geringes Haushalts-Einkommen haben, können Sie einen WBS beantragen. Die Einkommensgrenzen und die Voraussetzungen, um einen WBS zu beantragen, sind je nach Bundesland, Stadt und Gemeinde unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise sind die Voraussetzungen für einen WBS-Antrag: Sie verfügen über ein geringes Haushaltseinkommen - weitere Informationen zu Einkommensgrenzen finden Sie unten, Sie suchen für eine längere Zeit eine geförderte Wohnung, Sie sind mindestens 16 Jahre alt (Achtung: In einigen Bundesländern liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren), Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU), Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Landes und eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist, Sie wollen einen eigenen Hausstand gründen Folgende Personen sind in vielen Fällen für einen WBS berechtigt: Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) Geringverdienende Elternteile oder Personen, die Kinder allein erziehen. Menschen mit Behinderungen Unter Umständen: Auszubildende und Studierende, Rentnerinnen und Rentner Einkommensgrenzen für WBS Das zusammengerechnete Jahreseinkommen von allen Personen in Ihrem Haushalt darf eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Für die Berechnung wird in der Regel das Brutto-Jahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei- und Abzugsbeträge, zum Beispiel für schwerbehinderte beziehungsweise pflegebedürftige Personen oder junge Ehepaare.

    Rechtsgrundlage(n)

    Es gelten die Wohnraumfördergesetze der einzelnen Bundesländer. Haben die Länder keine eigenen Gesetze erlassen, gilt das Gesetz des Bundes.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid/ Wohnberechtigungsschein

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Fristen

    Geltungsdauer: 12 Monate (Der Wohnberechtigungsschein ist nur im Bundesland der Ausstel-lung und in der Regel für ein Jahr gültig. Er kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes für den Bezug von einer Wohnung genutzt werden.)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den Antrag auf einen WBS gibt es keine Fristen. Ab dem Tag, an dem Ihr WBS ausgestellt wurde, gilt er für ein Jahr. Wenn Sie in dieser Zeit eine geförderte Wohnung mieten, gilt die Berechtigung so lange, wie das Mietverhältnis besteht. Wenn Sie innerhalb dieses einen Jahres keine geförderte Wohnung finden, können Sie einen neuen WBS beantragen. Der alte WBS ist dann nicht mehr gültig.

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Einkommensgrenzen, Wohnraumvermittlung, Wohnberechtigungsschein, Wohnungen für Ausländer, Zuzug, Wohnung für Rollstuhlfahrende, Wohnung für Sozialhilfeempfängerinnen, geförderte Mietwohnung, Mietkosten, gezielter Wohnberechtigungsschein, Wohnungen für Alleinerziehende, Wohnungen für Rentnerinnen, Geringverdiener, Trennung, Wohnung für Studierende, Geringes Einkommen, Wohnungen für Auszubildende, Wohnungen für Rentner, Wohnungen für Azubis, Wohnungen für Arbeitslose, Wohnungsschein, Wohnung für Sozialhilfeempfänger, Sozialwohnung, Wohnungsvermittlung, Barrierefreie Wohnung, WBS, Wohnungen für Ausländerinnen, Wohnungen für ältere Menschen, Scheidung, Kündigung, Wohnungstausch, Wohnungen für Geringverdienerinnen, drohende Obdachlosigkeit, Wohnungen für Geringverdiener, Allgemeiner Wohnberechtigungsschein, Wohnungen für Geringverdienende, Wohnraumförderung, Wohnungssuche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English