Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Wenn Sie eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) suchen und über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen.

    Beschreibung

    Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare.  Welche Behörde für Sie zuständig ist, richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Welche Formulare und Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie von den zuständigen Stellen in den Verwaltungen.

    Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, der Einhaltung der relevanten Einkommensgrenzen, der Wohnfläche und der Zahl der Wohnräume.

    Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer entsprechenden Wohnung.

    Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, darf die im WBS angegebene maximale Wohnungsgröße nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen darf die Anzahl der Zimmer oder die Wohnfläche überschritten werden. Auch hierzu geben Ihnen die Mitarbeitenden der Verwaltungen gerne nähere Auskünfte.

    Manche Sozialwohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Dies können z.B. Studierende, Senioren (Mindestalter 60 Jahre), Personen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte (mind. drei Kinder) sein. Wenn Sie zu einem besonderen Personenkreis gehören sollten, wird auch das im Wohnberechtigungsschein angegeben.

    Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr, d.h. Sie können innerhalb dieser Zeitspanne eine Sozialwohnung beziehen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Darüber hinaus kann er nur einmal für den Bezug einer Sozialwohnung genutzt werden. Beim Abschluss des Mietvertrages muss der Wohnberechtigungsschein der/dem Vermieterin/Vermieter übergeben werden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den Bezug einer geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS wird auf Antrag erteilt, wenn die vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Zudem wird im WBS die zulässige Wohnungsgröße nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder ausgewiesen.

    Online-Dienst

    Wohnungshilfen - Wohnberechtigungsschein beantragen

    ID: L100002_122695175

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    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West

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    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von ZugewandertenAbteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6197

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West Annahmestelle Jöllenbeck

    Beschreibung

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von ZugewandertenAbteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-WestAnnahmestelle Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8213

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

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    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Annahmestelle Sennestadt

    Beschreibung

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von ZugewandertenAbteilung Wohnungshilfen Ost, SüdAnnahmestelle Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemannplatz 3

    33689 Bielefeld

    Bezirksamt Sennestadt - Sennestadthaus -

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-5201

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

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    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Heepen

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    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von ZugewandertenAbteilung Wohnungshilfen Ost, SüdTeam Heepen

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3438

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

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    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Brackwede

    Beschreibung

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von ZugewandertenAbteilung Wohnungshilfen Ost, SüdTeam Brackwede

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-5201

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei schriftlicher Antragsstellung

    • Personalausweis bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft (IDCard)
    • Reisepass bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis

    ELEKTRONISCH
    Auf elektronischem Weg ist ebenfalls eine Legitimation (Benutzername / Passwort) notwendig.

    Außerdem:

    • Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigen der über ein eigenes Einkommen verfügt
    • Je nachdem welches Einkommen erzielt wird, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies können zum Beispiel sein:
      • Lohnabrechnungen des Vorjahres
      • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
      • Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres
      • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres

    Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein:

    Zum Beispiel:

    • Ausweis über den Grad einer Behinderung (z.B. für Schwerbehinderte Menschen)
    • Immatrikulationsbescheinigung (z.B. für Studierende)
    • BAföGBescheide (für Empfänger/Empfängerinnen von Ausbildungsförderung)
    • Rentenbescheid (z.B. für Rentner/Rentnerinnen)
    • Nachweis über Leistungen des Jobcenters (z.B. für Arbeitslose)

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

    Fallabhängig benötigen die Mitarbeitenden der Verwaltungen noch zusätzliche Unterlagen. Trifft dies zu, wird man sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Wohnberechtigungsschein Nachweise über alle Einkünfte des letzten Kalenderjahres - und bei Änderungen auch für das laufende Kalenderjahr bis jetzt - für alle im Haushalt befindlichen Personen, zum Beispiel: Arbeitnehmer/-innen: Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber (Anlage A) Selbständige: Steuererklärung des Vorjahres und eine Bescheinigung des Steuerberaters über das Monatseinkommen des laufenden Jahres Arbeitslose: Einkommensnachweise des letzten Kalenderjahres (und bei Änderungen auch für das laufende Kalenderjahr bis jetzt) einschließlich ALG-I-Bescheide / Bürgergeld-Bescheide Studenten/-innen: z. B. BAföG-Bescheid, Minijob, Unterhalt einschließlich Kindergeld von den Eltern usw. Die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung o.ä. reicht nicht aus. bei Rentenbezug: alle aktuellen Rentenbescheide Übrige Einkünfte (Anlage B) Nachweis über finanzielle Verpflichtungen (z. B. Unterhaltszahlungen, aber keine Schuldentilgung) ggf. Schwerbehindertenausweis ggf. Bescheide der Pflegekasse über Pflegegrad (früher Pflegestufe) bei ausländischen Personen: Nachweis einer Aufenthaltserlaubnis für mindestens 12 Monate bei Minderjährigen (ab 16 Jahren) ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich (also z. B. beide Elternteile)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
    • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
    • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
    • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
    • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein in Bielefeld ausgestellter WBS berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung in allen Gemeinden Nordrhein-Westfalens. Sofern Sie Ihren Wohnsitz nicht in Bielefeld, aber in einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen haben, sollten Sie einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein vorzugsweise bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnort beantragen. Dieser WBS berechtigt auch zum Bezug einer Wohnung in Bielefeld. Wohnungssuchende aus anderen Bundesländern beantragen einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Bielefeld. Das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Maßgebend ist die Einhaltung der Einkommensgrenze des geförderten Wohnungsbaus im Bundesland NRW. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt Einkommensgrenzen. Die Rechenbeispiele im Merkblatt haben lediglich einen informativen Charakter und sind nur unter Berücksichtigung einer Einkommensart anwendbar. Mischeinkünfte - insbesondere bei Mehrpersonen-Haushalten - führen zu anderen Ergebnissen. Alle Einkünfte sind anzugeben, auch wenn sie nicht angerechnet werden. Zudem werden, wenn zutreffend, Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt. Wohngemeinschaften gelten als ein Haushalt und müssen gemeinsam einen WBS beantragen. Dies gilt auch für Studierende, wenn sie zusammen eine öffentlich geförderte Wohnung bewohnen. Studierende, die ein Zimmer in einem geförderten Studierendenwohnheim beziehen, müssen ebenfalls einen WBS beantragen. Bei den Wohnheimen, die nach den Studierendenwohnheimbestimmungen (SWB) gefördert sind, entfällt die WBS-Pflicht. Darüber informiert Sie das Studierendenwerk. Wenn Sie eine unterbelegte - also zu große - geförderte Wohnung frei machen, kann ein Ausnahme-Wohnberechtigungsschein ohne Einkommensprüfung für eine bestimmte Wohnung geprüft und erteilt werden. Das trifft auch bei einem gleichwertigen Wohnungstausch zu. Zum Nachweis einer Dringlichkeit können Sie im WBS-Antrag den Grund der Wohnungssuche ankreuzen oder angeben und entsprechende Nachweise vorlegen (zum Beispiel Ihren Mietvertrag, wenn die Wohnung zu klein ist; das Kündigungsschreiben der Vermieterin bzw. des Vermieters; ein ärztliches Attest bei gesundheitlicher Gefährdung). Wohnungsgröße Alleinstehenden wird ein WBS über 50 qm Wohnfläche ausgestellt. Ein 2-Personen-Haushalt erhält einen WBS über 2 Wohnräume oder 65 qm Wohnfläche. Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Wohnraum und 15 qm. Junge Eheleute (bis zu 5 Jahre verheiratet, beide unter 40 Jahren) ohne Kind erhalten einen WBS über 3 Wohnräume oder 80 qm Wohnfläche. Eine Überschreitung von 5 qm Wohnfläche ist in Bielefeld zulässig. In bestimmten Fällen (zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr, schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl) ist ein weiterer Raum bzw. 15 qm Wohnfläche zu bewilligen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Es gelten die Wohnraumfördergesetze der einzelnen Bundesländer. Haben die Länder keine eigenen Gesetze erlassen, gilt das Gesetz des Bundes.

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid/ Wohnberechtigungsschein

    Verfahrensablauf

    Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen:

    • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen.
    • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten.
    • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag können Sie persönlich schriftlich oder per E-Mail mit digitalisierter Unterschrift (Antrag unterschreiben, dann einscannen oder abfotografieren) stellen. Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren zuständigen Sachbearbeiter können Sie telefonisch beim BürgerServiceCenter oder persönlich an der Information im Neuen Rathaus erfragen. E-Mail-Adresse: wohnungshilfen@bielefeld.de

    Fristen

    Geltungsdauer: 12 Monate (Der Wohnberechtigungsschein ist nur im Bundesland der Ausstel-lung und in der Regel für ein Jahr gültig. Er kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes für den Bezug von einer Wohnung genutzt werden.)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der WBS ist ein Jahr gültig. Eine Neubeantragung vor Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Kann nicht genau benannt werden, da der Zeitraum je nach Kommune, Antragsumfang und Inhalt sowie der zu prüfenden Unterlagen variiert. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der WBS wird innerhalb von zwei Wochen zugesandt, sofern alle erforderlichen Nachweise vorgelegt wurden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen Kommune.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falsche Angaben können als Falschbeurkundung oder Betrug verfolgt und bestraft werden. Ein erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben erteilt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Einkommensgrenzen, Wohnraumvermittlung, Wohnberechtigungsschein, Wohnungen für Ausländer, Zuzug, Wohnung für Rollstuhlfahrende, Wohnung für Sozialhilfeempfängerinnen, geförderte Mietwohnung, Mietkosten, gezielter Wohnberechtigungsschein, Wohnungen für Alleinerziehende, Wohnungen für Rentnerinnen, Geringverdiener, Trennung, Wohnung für Studierende, Geringes Einkommen, Wohnungen für Auszubildende, Wohnungen für Rentner, Wohnungen für Azubis, Wohnungen für Arbeitslose, Wohnungsschein, Wohnung für Sozialhilfeempfänger, Sozialwohnung, Wohnungsvermittlung, Barrierefreie Wohnung, WBS, Wohnungen für Ausländerinnen, Wohnungen für ältere Menschen, Scheidung, Kündigung, Wohnungstausch, Wohnungen für Geringverdienerinnen, drohende Obdachlosigkeit, Wohnungen für Geringverdiener, Allgemeiner Wohnberechtigungsschein, Wohnungen für Geringverdienende, Wohnraumförderung, Wohnungssuche

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English