Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Was ist Unterhaltsvorschuss?

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. 

    Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

    Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2023 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro,
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.

    Wo kann ich mich beraten lassen?

    Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das Jugendamt in Ihrer Nähe.

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für ein Kind zwischen 12 und 18 Jahren besteht zusätzlich die Voraussetzung, dass das Kind keine SGB II-Leistungen benötigt (auch Hartz IV genannt), das Kind mit der Unterhaltsvorschussleistung von SGB II-Leistungen unabhängig wird oder Sie als Elternteil Einkommen von mindestens 600 Euro Brutto erzielen. Den Antrag können Sie schriftlich oder durch persönliche Vorsprache bei der Unterhaltsvorschusskasse stellen. Kindergeld und Waisenrente werden auf die Unterhaltsvorschussleistung angerechnet. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird deren eigenes Einkommen aus Arbeit und Vermögen angerechnet.Das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils, bei dem das Kind lebt, wird nicht angerechnet. Die Unterhaltsvorschusskasse fordert die von ihr gezahlten Leistungen von dem Elternteil zurück, der seiner Unterhaltspflicht trotz bestehender Leistungsfähigkeit nicht nachkommt.

    Online-Dienste

    Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_123823867

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    Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    ID: L100002_127950997

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechtliche Betreuungen und Vormundschaften

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Werne

    Beschreibung

    Abteilung III.1, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 8

    59368 Werne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 89 71 1

    E-Mail: uvg@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreis Unna

    Beschreibung

    Fachbereich Familie und Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 17

    59425 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02303 27 0

    E-Mail: uvg@kreis-unna.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Unterhalt Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes. Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes. Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess. Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin mit den Mitarbeitern, telefonisch oder per Mail.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 8

    59368 Werne

    Kontakt

    Fax: 02389 71-323

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    E-Mail: uvg@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaft bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind
    • Wenn vorhanden: Unterhaltstitel

    Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburtsurkunde des Kindes Schulbescheinigung des Kindes ab dem 15. Lebensjahr Nachweis der Einkünfte des Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung, Einkünfte aus Kapitalvermögen) gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass oder Niederlassungserlaubnis) der Antragstellerin/des Antragstellers soweit vorhanden, den vollstreckbaren Unterhaltstitel (Urkunde, Urteil, Vergleich) Vaterschaftsanerkennung bzw. gerichtliche Entscheidung über die Vaterschaftsfeststellung Nachweis über die Höhe der Unterhaltszahlungen, Rentenbezüge oder Ähnliches bei anwaltlicher Vertretung: alle notwendigen Unterlagen über den derzeitigen Stand der Unterhaltsheranziehung

    Formulare

    Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. 

    Finden Sie hier das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.

    Voraussetzungen

    Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?

    Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn

    • Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist,
    • Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und
    • Ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen.

    Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.

    Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, auch oft als Hartz IV bezeichnet) angewiesen oder
    • Sie erhalten SGB-II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600 Euro brutto monatlich zur Verfügung.

    Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze. 

    Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?

    In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:

    • Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.
    • Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.
    • Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
    • Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil.
    • Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein: Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt. Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Der Elternteil ist alleinerziehend (z.B. auch verwitwet). Der Elternteil und das Kind müssen in einem Haushalt leben. Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Fristen

    Kann ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragen? Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Wohnort.

    Weitere Informationen

    Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der wiederum vom Alter Ihres Kindes abhängt. Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe abgezogen. Vom Unterhaltsvorschuss ebenfalls abgezogen werden Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält, und Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Unterhaltsvorschuss beantragen, Unterhaltssicherung, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschussstelle, Unterhalt, kindesunterhalt, Unterhalt Kind, Alleinerziehende, Unterhaltsvorschuss, unterhalsvorschuss, Unterhaltsvorschuss, Anspruch Unterhalt, Kinder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English