Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Was ist Unterhaltsvorschuss?

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. 

    Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

    Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2023 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro,
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.

    Wo kann ich mich beraten lassen?

    Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das Jugendamt in Ihrer Nähe.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn für ein Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen, getrennt lebenden Elternteil gezahlt wird, können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss beantragen

    ID: L100002_122694179

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Leistungen, Vormundschaften und Beistandschaften Abteilung Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Amt für Jugend und Familie -Jugendamt-Geschäftsbereich Wirtschaftliche Leistungen, Vormundschaften und BeistandschaftenAbteilung Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-5372

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: jugendamt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaft bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind
    • Wenn vorhanden: Unterhaltstitel

    Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei schriftlicher Antragstellung: schriftlicher Antrag auf Unterhaltsvorschuss Geburtsurkunde des Kindes Ausweis des Antragstellers gültiger Aufenthaltstitel bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Staatsangehörigen Vaterschaftsanerkennung oder Beschluss über die Vaterschaftsfeststellung Scheidungsurteil Urteil zum Unterhalt Nachweise zum Unterhalt Angaben über das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kindes (wenn vorhanden) Nachweise über Rentenbezüge des Kindes Schriftverkehr des Anwaltes Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen. Bei der Antragstellung über den Online-Dienst können Sie die erforderlichen Dokumente direkt hochladen. Noch fehlende Unterlagen können postalisch, persönlich oder über den Online-Dienst "Informationen nachreichen" nachgereicht werden.

    Formulare

    Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. 

    Finden Sie hier das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.

    Voraussetzungen

    Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?

    Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn

    • Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist,
    • Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und
    • Ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen.

    Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.

    Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, auch oft als Hartz IV bezeichnet) angewiesen oder
    • Sie erhalten SGB-II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600 Euro brutto monatlich zur Verfügung.

    Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze. 

    Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?

    In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:

    • Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.
    • Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.
    • Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
    • Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil.
    • Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist, Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und Ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen. Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben. Für Kinder zwischen dem 12. Und 18. Lebensjahr besteht zusätzlich die Voraussetzung, dass das Kind für sich keine Leistungen nach dem SGB II bezieht oder durch den Unterhaltsvorschuss die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II für das Kind vermieden wird oder falls es Leistungen nach dem SGB II bezieht, Sie als der alleinerziehende Elternteil über ein eigenes Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro monatlich verfügen. Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze. Die weiteren Leistungsvoraussetzungen sind in dem Servicedokument Merkblatt zusammengefasst. Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt? In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen: Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert (eingetragene Lebenspartnerschaft) sind und eine Beziehung führen. Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben. Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt. Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil. Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken. Wenn für Sie unklar ist, ob Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen können, nutzen Sie bitte den Online-Dienst "Schnellcheck Unterhaltsvorschuss".

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschuss ist online oder mit diesem Antrag schriftlich zu beantragen. Zwingend erforderlich sind auch Angaben zu dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt. Wenn für Sie unklar ist, ob Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen können, nutzen Sie bitte den Online-Dienst "Schnellcheck Unterhaltsvorschuss". Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt ab 01.01.2024 monatlich maximal: Alter Mindestunterhalt Kindergeld Unterhaltsvorschuss 0 bis 5 Jahre 480,00 € - 250,00 € 230,00 € 6 bis 11 Jahre 551,00 € - 250,00 € 301,00 € 12 bis 17 Jahre 645,00 € - 250,00 € 395,00 € Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der wiederum vom Alter Ihres Kindes abhängt. Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe abgezogen. Vom Unterhaltsvorschuss ebenfalls abgezogen werden Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält, und Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung. Tatsächlich gezahlte Unterhaltsbeiträge werden auf diese Beträge angerechnet. Auch ist ggf. Einkommen des Kindes aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen anzurechnen, wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht.

    Fristen

    Kann ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragen? Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kann Unterhaltsvorschuss rückwirkend gewährt werden? Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Wohnort.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wichtige weitere Kontakte/Links im Internet: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Weitere Informationen

    Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der wiederum vom Alter Ihres Kindes abhängt. Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe abgezogen. Vom Unterhaltsvorschuss ebenfalls abgezogen werden Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält, und Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English