Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Was ist Unterhaltsvorschuss?

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. 

    Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

    Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2023 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro,
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.

    Wo kann ich mich beraten lassen?

    Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das Jugendamt in Ihrer Nähe.

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter. Unterhaltsvorschussleistungen / Unterhaltsausfallleistungen Bei Alleinerziehenden, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, kann unter Umständen Anspruch auf Unterhaltsvorschussbestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auf diese staatliche Leistung ein Anspruch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ist der andere Elternteil ganz oderteilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. Ist der andere Elternteilnicht leistungsfähig oder verstorben, handelt es sich um Unterhaltsausfallleistungen. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem monatlichen Mindestunterhalt §1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab 01.Januar 2024 für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich 230,00 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren monatlich 301,00 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren monatlich 395,00 Euro. Voraussetzungen für die Antragstellung Ein Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei einem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland lebt und nicht ausreichend oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (bei anderen Staatsangehörigkeiten muss einzeln der Anspruch geprüft werden) Mit Vollendung des 12. Lebensjahr müssen zusätzlich folgende Voraussetzungenerfüllt sein: das Kind bezieht keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder der Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB II kann durch den Unterhaltsvorschuss vermieden werden oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt, bezieht Leistungen nach dem SGB II und verfügt gleichzeitig über ein Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro monatlich. das Kind kann seinen Unterhalt weder aus eigenen Einkünften und/oder Vermögen noch durch Lohnzahlungen aus eigener zumutbarer Arbeit, wie beispielsweise einer Ausbildungsvergütung, sicherstellen. Klärung der Vaterschaft Grundsätzlich muss die Vaterschaft zu dem Kind festgestellt oder beurkundet sein (z.B. Geburtsurkunde). In Ausnahmefällen kann trotzdem ein Anspruch bestehen. In diesem Fall muss eine persönliche Kontaktaufnahme zur Unterhaltsvorschussstelle erfolgen. Beistandschaft Die Feststellung der Vaterschaft und Durchsetzung des Unterhaltes können zu Problemen führen. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, bietet Ihnen das hiesigeJugendamt kostenlos die so genannte Beistandschaft an.Neben der Beratung übernimmt die Beistandschaft hauptsächlich zwei Aufgaben, nämlich die Vaterschaft festzustellen und Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zumachen. Die Kontaktdaten können über die Unterhaltsvorschussstelle erfragt werden. Mitwirkungspflichten Im Rahmen der Mitwirkungspflicht müssen alle gemäß UhVorschG erforderlichen Auskünfte erteilt werden, insbesondere muss der zuletzt bekannte Aufenthalt desanderen Elternteils genannt oder bei der Feststellung der Vaterschaft mitgewirkt werden. Des Weiteren ist die Unterhaltsvorschussstelle zu informieren, wenn zum Beispiel beide Elternteile je ein gemeinsames Kind großziehen und für dessen Unterhaltvollständig und alleine aufkommen. Nach der Antragstellung muss der Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich jede Änderung mitgeteilt werden, die Auswirkungen auf die Leistung nach demUnterhaltsvorschussgesetz haben könnte. Details hierzu finden Sie im Merkblatt (s. pdf-Dokument unter Downloads). Informationen, wie die (Wieder-)Heirat des Elternteils, bei dem das Kind lebt, sowie der Umzug des Kindes sind vorab mitzuteilen. Die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Mitwirkungspflicht kann dazu führen, dass der Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt oder ersetzt werden muss und kann miteinem Bußgeld geahndet werden. Antragsstellung Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden. Bei der Stadt Troisdorf kann der Antragsvordruck nach Kontaktaufnahme zur Unterhaltsvorschussstelle zugeschickt oder digital gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie unter Verfahrensablauf.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

    ID: L100002_123721505

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vormund-, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Leitung: Herr S. Kellmer

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaft bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind
    • Wenn vorhanden: Unterhaltstitel

    Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburtsurkunde des Kindes Meldebestätigung ggf. Scheidungsurteil ggf. Unterhaltstitel ggf. Vaterschaftsfeststellung Schriftverkehr vom Anwalt Aufenthaltserlaubnis Einkommensnachweise (z.B.Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen, Kontoauszüge) ggf. aktueller Bescheid des Jobcenters oder Sozialamtes bei über 15jährigen:- Schulbescheinigung oder- Einkommensnachweise (z.B. Ausbildungsvergütung)

    Formulare

    Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. 

    Finden Sie hier das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.

    Voraussetzungen

    Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?

    Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn

    • Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist,
    • Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und
    • Ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen.

    Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.

    Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, auch oft als Hartz IV bezeichnet) angewiesen oder
    • Sie erhalten SGB-II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600 Euro brutto monatlich zur Verfügung.

    Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze. 

    Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?

    In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:

    • Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.
    • Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.
    • Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
    • Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil.
    • Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen - Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Stellung des Antrags auf Unterhaltsvorschussleistungen haben Sie zwei Möglichkeiten: DigitalUnter https://www.unterhaltsvorschuss-online.de können Sie die Leistung beantragen und die erforderlichen Unterlagen/Nachweise hochladen oder per Post nachsenden.Hierzu ist auf der verlinkten Seite die Erstellung eines Nutzerkontos erforderlich. PapierformBitte nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf. Ihnen werden dann die Antragsunterlagen per Post übersandt. Den Antrag bitten wir, vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen zu übersenden an dieStadt TroisdorfAmt für Kinder, Jugend und Familien - UnterhaltsvorschusskasseKölner Straße 17653840 Troisdorf.Eine persönliche Antragsabgabe ist nach vorheriger Terminabsprache möglich. In Einzelfällen kann bei beiden Antragsformen eine persönliche Vorsprache zusätzlich erforderlich sein. In diesem Fall wird der/die zuständige Sachbearbeiter/in auf Sie zukommen.

    Fristen

    Kann ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragen? Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Wohnort.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Troisdorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Information nach DSGVO zur Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende (PDF)

    Weitere Informationen

    Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der wiederum vom Alter Ihres Kindes abhängt. Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe abgezogen. Vom Unterhaltsvorschuss ebenfalls abgezogen werden Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält, und Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English