Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Was ist Unterhaltsvorschuss?

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. 

    Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

    Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2023 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro,
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.

    Wo kann ich mich beraten lassen?

    Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das Jugendamt in Ihrer Nähe.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind grundsätzlich, wenn es seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt von dem anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt erhält die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis besitzt unter 18 Jahre alt ist im Alter von 12 bis 17 Jahren unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass das Kind keine Leistungen des Jobcenters bezieht oder der dortige Bedarf durch den Unterhaltsvorschuss gedeckt werden würde oder der alleinerziehende Elternteil im Jobcenter-Bezug mindestens 600 Euro verdient. Ab dem 01.01.2024 wird Unterhaltsvorschuss in folgender Höhe gezahlt: für Kinder bis 5 Jahren 230,00 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301,00 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395,00 Euro. Auf den Unterhaltsvorschuss werden Unterhaltszahlungen und unterhaltsrelevante Zahlungen sowie Waisenbezüge angerechnet. Unterhaltsvorschuss ist eine vorrangige Sozialleistung und wird bei anderen Sozialleistungen (z. B. des Jobcenters nach SGB II) angerechnet.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_123636403

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Verwaltung der Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaft bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind
    • Wenn vorhanden: Unterhaltstitel

    Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweis/Pass, sofern vorhanden auch von den Kindern Aufenthaltserlaubnis Geburtsurkunde des Kindes Vaterschaftsanerkennung Haushaltsbescheinigung (kostenlos erhältlich beim örtlichen Bürgerservice) Bescheid über Waisenbezüge Bescheid des Jobcenters Nachweise zu Einkünften und Vermögen Unterhaltstitel Unterlagen des Rechtsanwaltes Angaben, ob durch ein anderes Jugendamt bereits UVG-Leistungen bewilligt wurden Je nach Lebenslage müssen nicht alle der genannten Unterlagen vorgelegt werden oder im Einzelfall kann die Einreichung darüber hinausgehender Dokumente notwendig werden.

    Formulare

    Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. 

    Finden Sie hier das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.

    Voraussetzungen

    Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?

    Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn

    • Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist,
    • Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und
    • Ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen.

    Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.

    Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, auch oft als Hartz IV bezeichnet) angewiesen oder
    • Sie erhalten SGB-II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600 Euro brutto monatlich zur Verfügung.

    Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze. 

    Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?

    In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:

    • Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.
    • Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.
    • Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
    • Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil.
    • Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der alleinerziehende Elternteil muss bei dem für seinen Wohnort zuständigen Jugendamt einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen können Sie mit Hilfe der Onlinedienstleistung hier https://www.unterhaltsvorschuss-online.de/ stellen oder postalisch an: Stadt Sankt AugustinUnterhaltsvorschusskasseMarkt 153757 Sankt Augustin senden. Auf Wunsch sind die Mitarbeiterinnen der Unterhaltsvorschusskasse gern beim Ausfüllen des Antrags behilflich. Bitte beachten Sie, dass dies nur mit vorheriger Terminabsprache möglich ist.

    Fristen

    Kann ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragen? Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Wohnort.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Sachbearbeitung erfolgt gemäß der nachfolgenden Buchstaben- bzw. Bereichsaufteilung: Frau Fort (Buchstaben A - D, F, T - U, W - Z)Frau Kühn (Buchstaben E, G, J, R - S)Frau Reingen (Buchstaben H - I, K - Q, V)Frau Helten (Heranziehung)E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@sankt-augustin.de Aufgrund des aktuellen sehr hohen Arbeitsaufkommens bleibt die Unterhaltsvorschusskasse mittwochs ganztägig geschlossen. Montags, dienstags, donnerstags und freitags gelten die regulären Öffnungszeiten. Telefonisch steht das Team der Unterhaltsvorschusskasse montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 9.00 Uhr - 10.00 Uhr zur Verfügung. Terminanfragen, z. B. für persönliche Beratungsgespräche und persönliche Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages, richten Sie bitte an unterhaltsvorschusskasse@sankt-augustin.de.Hierdurch können Wartezeiten vermieden werden.

    Weitere Informationen

    Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der wiederum vom Alter Ihres Kindes abhängt. Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe abgezogen. Vom Unterhaltsvorschuss ebenfalls abgezogen werden Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält, und Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English