Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Was ist Unterhaltsvorschuss?

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. 

    Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

    Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2023 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro,
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.

    Wo kann ich mich beraten lassen?

    Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das Jugendamt in Ihrer Nähe.

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder oftmals unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind nicht wenigstens den monatlichen Mindestunterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. In solchen Fällen können Sie als alleinerziehender Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen für Ihr Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragen. Zweck der Unterhaltsvorschussleistung ist es nicht, den anderen Elternteil von der Unterhaltspflicht zu entlasten. Mit der Zahlung des Unterhaltsvorschusses geht ein bestehender Unterhaltsanspruch des Kindes bis zur Höhe der Leistungen auf den Leistungsträger über, welcher den unterhaltspflichtigen Elternteil nach seiner Leistungsfähigkeit zum Unterhalt heranziehen wird. Unterhaltsvorschuss wird auf der Grundlage des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) für Kinder gezahlt, die keinen ausreichenden Unterhalt von dem Elternteil erhalten, der nicht mit dem Kind zusammen lebt. Voraussetzungen sind: das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet das Kind wird von einem Elternteil allein betreut der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt keinen bzw. keinen ausreichenden Unterhalt bei Halbwaisen: das Kind erhält keine ausreichenden Waisenbezüge Über das 12. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes besteht Anspruch, wenn zu o.g. Voraussetzungen das Kind keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht oder durch Unterhaltsleistung die Hilfebedürfigkeit des Kindes vermieden werden kann oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mit Ausnahme des Kindergeldes über Einkommen in Höhe von mindestens 600 € verfügt. Ein Anspruch besteht nicht, wenn der betreuende Elternteil verheiratet ist (auch wenn der Ehegatte nicht Vater oder Mutter des Kindes ist). Lebt der betreuende Elternteil aber mit einem Lebenspartner zusammen, ohne verheiratet zu sein, kann trotzdem Unterhaltsvorschuss gezahlt werden. Antragstellung durch Dritte (z. B. Rechtsanwalt) unter Vorlage einer Vollmacht ist möglich. Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistung ist gekoppelt an den Mindestunterhalt nach § 1612a BGB. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das Existenzminimum für Kinder (Kinderfreibetrag) nach § 32 Einkommensteuergesetz (EStG). Das Kindergeld für ein erstes Kind wird in voller Höhe vom Mindestunterhalt abgezogen. Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt ab dem 01.01.2018 mtl. 154,00 € für Kinder von 0 - 5 Jahren mtl. 205,00 € für Kinder von 6 - 11 Jahren. mtl. 273,00 € für Kinder von 12 - 17 Jahren Zahlungen des anderen Elternteils sowie ggf. Halbwaisenrenten werden darauf angerechnet.

    Online-Dienste

    Unterhaltsvorschuss (online möglich)

    ID: L100002_123533051

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    ID: L100002_127950997

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Radevormwald

    Beschreibung

    Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 140

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für Jugend, Schulen, Kultur und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 140

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02195 6060

    Fax: 02195 68045-62

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaft bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind
    • Wenn vorhanden: Unterhaltstitel

    Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.

    Formulare

    Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. 

    Finden Sie hier das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.

    Voraussetzungen

    Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?

    Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn

    • Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist,
    • Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und
    • Ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen.

    Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.

    Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, auch oft als Hartz IV bezeichnet) angewiesen oder
    • Sie erhalten SGB-II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600 Euro brutto monatlich zur Verfügung.

    Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze. 

    Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?

    In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:

    • Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.
    • Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.
    • Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
    • Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil.
    • Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) § 1612a BGB § 32 Einkommensteuergesetz (EStG)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Fristen

    Kann ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragen? Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Wohnort.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Website "Unterhaltsvorschuss Online".

    Weitere Informationen

    Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der wiederum vom Alter Ihres Kindes abhängt. Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe abgezogen. Vom Unterhaltsvorschuss ebenfalls abgezogen werden Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält, und Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Unterhaltsvorschuss beantragen, Unterhaltssicherung, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschussstelle, Unterhalt, kindesunterhalt, Unterhalt Kind, Alleinerziehende, Unterhaltsvorschuss, unterhalsvorschuss, Unterhaltsvorschuss, Anspruch Unterhalt, Kinder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English