Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Was ist Unterhaltsvorschuss?

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. 

    Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

    Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2023 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro,
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.

    Wo kann ich mich beraten lassen?

    Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das Jugendamt in Ihrer Nähe.

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Buchstabe A-K: Frau Alissa Mnietzkowski Tel. 02451/629-357Buchstabe L-Z: Frau Nicole Sneider, Tel. 02451/629-343 Unterhaltsheranziehung: Herr Wolfram Philippen, Tel. 02451/629-323 Unterhaltsvorschuss wird geleistet für Kinder unter 18 Jahren, die bei einem Elternteil leben und vom anderen Elternteil keinen oder einen unterhalb des gesetzlichen Mindestunterhaltes abzgl. des Kindergeldes liegenden Unterhaltsbetrag erhalten. Für die Leistungsgewährung ab dem 12. Lebensjahr gelten zudem noch besondere Voraussetzungen. Hierzu beraten Sie die unten angegebenen Mitarbeiter gerne. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt unter Formulare. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ab dem 01.01.2024 beträgt: 1. Altersstufe 0-5 Jahre 230,00 € 2. Altersstufe 6- 11 Jahre 301,00 € 3. Altersstufe 12-17 Jahre 395,00 € Ab dem 01.01.2024 kann Unterhaltsvorzuschuss online unter Startseite - Unterhaltsvorschuss online beantragt werden. Weitere Informationen zum Online-Antrag finden Sie unter Familienportal.NRW.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    ID: L100002_127950997

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Geilenkirchen

    Beschreibung

    Jugend- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 024516290

    E-Mail: uvk-info@geilenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Jugend- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolaus-Becker-Str. 28-34

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaft bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind
    • Wenn vorhanden: Unterhaltstitel

    Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    allgemein: Geburtsurkunde des Kindes Personalausweis, Ausweis bzw. Aufenthaltstitel Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl, IBAN, BIC) wenn vorhanden: Unterhaltstitel im Original (Urkunde, Beschluss, Vergleich) in der ersten vollstreckbaren Ausfertigung Scheidungsurteil Vaterschaftsanerkenntnis bzw. -feststellungsunrkunde oder -titel anwaltlicher Schriftverkehr Nachweis über Unterhaltszahlungen, Rentenbescheide o.ä. falls in der Vergangenheit bzw. aktuell Leistungen nach dem UVG bezogen wurden bzw. werden, Einstellungsbescheid bzw. letzter Leistungsbescheid oder vergleichbarer Nachweis bei Kindern ab 12 Jahren zusätzlich (sofern vorhanden): aktueller, vollständiger Bescheid über die Gewährung von Arbeitslosengeld II Einkommensnachweis des Elternteils bei dem das Kind lebt (wenn Bruttoeinkommen größer als 600,00 €) ggfls. Nachweis Beantragung WOhngeld für das Kind bei Kindern ab 15 Jahren zusätzlich (sofern vorhanden): Schulbescheinigung oder sofern keine allgemeinbildende Schule besucht wird, Nachweise über: Ausbildungsvergütung, sonstige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen die120,00 € jährlich überschreiten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, EInkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit

    Formulare

    Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. 

    Finden Sie hier das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.

    Voraussetzungen

    Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?

    Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn

    • Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist,
    • Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und
    • Ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen.

    Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.

    Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, auch oft als Hartz IV bezeichnet) angewiesen oder
    • Sie erhalten SGB-II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600 Euro brutto monatlich zur Verfügung.

    Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze. 

    Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?

    In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:

    • Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.
    • Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.
    • Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
    • Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil.
    • Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Hinweise für Geilenkirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschussgesetz

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Fristen

    Kann ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragen? Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Wohnort.

    Weitere Informationen

    Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der wiederum vom Alter Ihres Kindes abhängt. Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe abgezogen. Vom Unterhaltsvorschuss ebenfalls abgezogen werden Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält, und Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Unterhaltsvorschuss beantragen, Unterhaltssicherung, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschussstelle, Unterhalt, kindesunterhalt, Unterhalt Kind, Alleinerziehende, Unterhaltsvorschuss, unterhalsvorschuss, Unterhaltsvorschuss, Anspruch Unterhalt, Kinder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English