Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Betreuung, Erziehung, Job, Haushalt: Alleinerziehende tragen die meiste Verantwortung allein. Finanzielle Sorgen kommen hinzu, wenn für das Kind kein oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. In dieser Situation können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Was ist Unterhaltsvorschuss?

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. 

    Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.

    Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

    Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2023 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:

    • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,
    • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro,
    • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.

    Wo kann ich mich beraten lassen?

    Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das Jugendamt in Ihrer Nähe.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil/vom Unterhaltsverpflichteten nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt sein. Sie dürfen keinen neuen Partner bzw. keine neue Partnerin geheiratet haben. Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Begrenzung der Bezugsdauer (zuvor max. 72 Monate) wurde aufgehoben. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2024 monatlich: für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 230,00 EUR, für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 301,00 EUR, für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 395,00 EUR. Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch auf Unterhalt nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Sie oder Ihr Kind erhalten keine SGB-II-Leistungen. Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden. Sie oder Ihr Kind erhalten SGB-II-Leistungen und Sie erzielen ein Einkommen von mindestens 600 EUR brutto. Damit wird gewährleistet, dass im Bedarfsfall lückenlos alle Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Sie möchten schnell und einfach vorab selbst prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind? Dann nutzen Sie den Schnell-Check.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss

    ID: L100002_123330654

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Wenn vorhanden: Nachweis über die Vaterschaft bei Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren sind
    • Wenn vorhanden: Unterhaltstitel

    Bitte füllen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise erbringen müssen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zusätzlich zum Antragsformular ist je nach Einzelfall erforderlich: die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils bei ausländischen Kindern bzw. Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel die Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft der Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens die aktuelle Steuerkarte bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung Einkommensnachweise über: Kindergeld Halbwaisenrente Unterhaltszahlungen Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetzes anderer Unterhaltsvorschusskassen

    Formulare

    Den Unterhaltsvorschuss können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. 

    Finden Sie hier das Jugendamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Kreises.

    Voraussetzungen

    Wann kann ich Unterhaltsvorschuss bekommen?

    Sie können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn

    • Ihr Kind jünger als 18 Jahre ist,
    • Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt in Ihrem Haushalt hat und
    • Ihr Kind keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder die Unterhaltszahlungen unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegen.

    Sie können auch Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil sich an der Betreuung des Kindes beteiligt. Die überwiegende Erziehungsverantwortung muss aber bei Ihnen liegen. Unterhaltsvorschuss wird auch gezahlt, wenn Sie ein gemeinsames Sorgerecht mit dem anderen Elternteil haben.

    Bei einem Kind von 12 bis 17 Jahren muss zusätzlich eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihr Kind ist nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, auch oft als Hartz IV bezeichnet) angewiesen oder
    • Sie erhalten SGB-II-Leistungen und haben ohne Kindergeld mindestens 600 Euro brutto monatlich zur Verfügung.

    Für Alleinerziehende, die keine SGB-II-Leistungen bekommen, gibt es keine Einkommensgrenze. 

    Wann wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt?

    In den folgenden Fällen können Sie keinen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bekommen:

    • Wenn Sie mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben.
    • Wenn Sie, ob verheiratet oder nicht, mit dem anderen Elternteil zusammenleben.
    • Wenn Ihr Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt.
    • Wenn Sie keine Auskünfte erteilen über den anderen Elternteil.
    • Wenn Sie nicht bei der Feststellung der Vaterschaft oder einer Klärung des Aufenthaltes des anderen Elternteils mitwirken.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein: Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt. Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Der Elternteil ist alleinerziehend (z.B. auch verwitwet). Der Elternteil und das Kind müssen in einem Haushalt leben. Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 1 ff. Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unterhaltsvorschuss muss schriftlich je Kind einzeln beantragt werden. Sie können den Antrag online, per Post oder persönlich bei einem Termin vor Ort stellen. Online: Wählen Sie die Online-Dienstleistung Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn Sie zurzeit noch keinen Unterhaltsvorschuss erhalten.Wählen Sie Jährliche Überprüfung beantragen, falls Sie bereits Unterhaltsvorschuss erhalten und weiter Unterstützung erhalten möchten. Im Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit sich mit Ihrer eID zu authentifizieren (Mehr Informationen zur eID finden Sie hier). Damit entfällt eine Unterschrift des Antrags.Falls Sie die eID nicht nutzen, müssen Sie im Anschluss an den Online-Antrag eine unterschriebene Bestätigung an die zuständige Stelle schicken. Bitte beachten Sie: Ohne die unterschriebene Bestätigung ist der Antrag nicht gültig und wird nicht bearbeitet. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Online-Dienst. Per Post: Bitte senden Sie die folgenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben an die zuständige Einrichtung: Antrag auf Unterhaltsvorschuss(Wenn Sie Angaben nicht machen können, kennzeichnen Sie diese bitte mit einem Fragezeichen.) Ergänzende Angaben für Kinder ab 12 Jahren Die Unterlagen finden Sie im Bereich "Downloads". Gerne senden wir Ihnen auch die Unterlagen auf telefonische Nachfrage zu. Die Unterlagen liegen zudem in der Unterhaltsvorschusskasse oder an der Information am Goetheplatz aus. Persönlich: Eine persönliche Antragsstellung ist nicht zwingend notwendig, wird jedoch insbesondere bei Unklarheiten empfohlen. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Einrichtung. Nach der Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung per Post.

    Fristen

    Kann ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragen? Sie erhalten Unterhaltsvorschuss in der Regel ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Der Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend auch für den Monat vor der Antragstellung gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen bereits in dieser Zeit erfüllt waren. Dazu gehört auch, dass Unterhaltszahlungen von dem anderen Elternteil eingefordert wurden. Sofern Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, sollten Sie also keine Zeit verlieren, den Antrag einzureichen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Unterhaltsvorschuss kann für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Wohnort.

    Weitere Informationen

    Wie wird der Unterhaltsvorschuss berechnet? Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der wiederum vom Alter Ihres Kindes abhängt. Das Kindergeld wird beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe abgezogen. Vom Unterhaltsvorschuss ebenfalls abgezogen werden Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod eines Elternteils erhält, und Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils. Bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, wird unter bestimmten Voraussetzungen auch anderes Einkommen des Kindes auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Alleinerziehend, Unterhaltsvorschuss beantragen, Unterhaltssicherung, Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschussstelle, Unterhalt, kindesunterhalt, Unterhalt Kind, Alleinerziehende, Unterhaltsvorschuss, unterhalsvorschuss, Unterhaltsvorschuss, Anspruch Unterhalt, Kinder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English