Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

    Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
    die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten in Anspruch nehmen

    Beschreibung

    Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
    eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
    ten erhalten.
    Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
    Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.
    Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
    bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
    erst genommen werden müssen, informiert.
    Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
    ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten gewährt werden:

    • Besondere Lebensverhältnisse:
      • keine oder keine ausreichende Wohnung
      • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
      • gewaltgeprägte Lebensumstände
      • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
      • vergleichbare nachteilige Umstände
    • Soziale Schwierigkeiten:
      • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
      • Finden eines Arbeitsplatzes
      • Erhalt eines Arbeitsplatzes
      • familiäre oder andere soziale Beziehungen
      • Straffälligkeit

    Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
    tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
    gen bekommen:

    • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
    • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
      nung
    • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
    • Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
    • Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
      senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
      stationärer Unterbringung

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hilfen für Opfer von häuslicher Gewalt, Menschenhandel (Zwangsprostitution) oder bei Ausstieg aus der ProstitutionBefinden Sie sich in einer von Gewalt besetzten Notsituation, bieten wir Ihnen eine persönliche Beratung und Betreuung an.Wenn eine der hier nachfolgend aufgeführten Problemsituationen für Sie zutrifft: Gewaltbesetzte Partnerschaftist immer dann gegeben, wenn Sie erniedrigt, geschlagen und/oder misshandelt werden. Wegweisungbesteht, wenn Sie Ihre(n) Partner*in durch die Polizei aus der gemeinsamen Wohnung haben verweisen lassen und nicht wissen, wie Sie Ihre Lebenssituation bewältigen können. Zwangsprostitutionliegt vor, wenn Sie gegen Ihren Willen zur Prostitution gezwungen werden bzw. wurden. Austieg aus der Prostitutionkommt für Sie in Betracht, wenn Sie sich zu diesem Schritt entschlossen haben. Sollten Sie ohne Einkommen sein bzw. über ein nicht ausreichendes Einkommen verfügen, können von hier berechtigte Ansprüche nach den Sozialgesetzbüchern 2. Buch (Grundsicherung für Arbeitssuchende-SGB II9) und 12. Buch (Sozialhilfe-SGB XII) geprüft und im Bedarfsfall auch ausgezahlt werden.Für "Opfer von Menschenhandel" können andere Leistungen in Betracht kommen.

    Online-Dienst

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

    ID: L100002_123925369

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Sozialamt - Sozialarbeiterische Hilfen und Beratung, Frauen in Notlagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenstr. 11-13

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-23414

    Telefon Festnetz: +49 231 50-23414

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel keine Unterlagen erforderlich
    Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
    dern.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
    zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
    gen notwendig.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (hier : ALG II) werden auf Antrag bewilligt, wenn Sie erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes sind. Dies wird vorausgesetzt, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Als Einkommen werden alle Einnahmen in Geld (z. B. Kindergeld, Unterhalt) oder Geldeswert berücksichtigt. Leistungen der Grundsicherung im Alter hingegen werden nach Vollendung des 65. Lebensjahres oder bei dauerhafter Erwerbsminderung im Rahmen des Sozialgesetzbuch XII gewährt. Auch hier werden als Einkommen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert berücksichtigt.Bei der Hilfe für Opfer von Menschenhandel wird für ausländische Frauen, denen nur eine Duldung erteilt wurde, Grundleistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bewilligt. Bei EU Bürgerinnen kommen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (ALG II) in Betracht, wenn eine Arbeitserlaubnis vorliegt - ansonsten bestehen Ansprüche nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 7 ff., 16, 19 ff., Sozialgesetzbuch II (SGB II)§§ 11, 27 ff., 41 ff. Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)§§ 1, 1a, 2, 3, 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)§§ 19, 27, 31, 50 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
    • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
    • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
    • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
    • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Leistungsberechtigte. Liegen alle Unterlagen die wir von Ihnen benötigen vor, können Sie die Bearbeitungszeiten im Einzelfall erfragen.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Beratung und Bearbeitung Ihres Anliegens sind kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:
    Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) am 28.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Hilfe zur Ausbildung, gewaltgeprägte, Wohnung, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes, wohnungslos, Vermittlung, Gefängnis, Wiedereinstieg, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Entlassung, ALG II, Wohnungsbeschaffung, Gewalt, arbeitsuchend, Arbeitssuchend, persönliche Beratung, Vermittlungshemmnis, persönliche Betreuung, Beratung, Eingliederung, geschlossene Einrichtung, AG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English