Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

    Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie
    die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten in Anspruch nehmen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Wenn Sie in einer sozialen Notlage sind, die über die allgemeinen Risiken des Lebens wie z.B. Krankheit, Behinderung, Einkommensarmut hinausgeht, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten".

    Beschreibung

    Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
    eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
    ten erhalten.
    Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
    Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.
    Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
    bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
    erst genommen werden müssen, informiert.
    Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
    ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten gewährt werden:

    • Besondere Lebensverhältnisse:
      • keine oder keine ausreichende Wohnung
      • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
      • gewaltgeprägte Lebensumstände
      • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
      • vergleichbare nachteilige Umstände
    • Soziale Schwierigkeiten:
      • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
      • Finden eines Arbeitsplatzes
      • Erhalt eines Arbeitsplatzes
      • familiäre oder andere soziale Beziehungen
      • Straffälligkeit

    Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
    tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
    gen bekommen:

    • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
    • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
      nung
    • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
    • Hilfen zur Schul- bzw. Berufsausbildung
    • Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
      senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
      stationärer Unterbringung

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen. Soziale Schwierigkeiten liegen vor, wenn ein Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten wesentlich eingeschränkt ist. 

    Ziel der Hilfe ist es, betroffene Personen zu einer selbstständigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten zu befähigen und eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

    Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen sozialen Schwierigkeiten zu beseitigen. Dazu zählen insbesondere: 

    • ambulante oder stationäre Betreuung
    • Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
    • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
    • Hilfen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
    • Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
    • Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
    • Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.

    Die Leistung wird ohne Nachweis von Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind.

    Online-Dienste

    Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe

    ID: L100002_127070109

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Blindenhilfe beantragen für Reg.-Bez. Köln

    ID: L100002_121596998

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland NEU

    Adresse

    Postanschrift

    Kennedy-Ufer 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133 257-5762

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Integration und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel keine Unterlagen erforderlich
    Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
    dern.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    • Antrag auf Sozialhilfe
    • Gültige Personaldokumente, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Der Umfang der für die Beratung benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Dies kann auch Einkommens- und Vermögensnachweise erforderlich machen. 

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    • Formulare: Sozialhilfegrundantrag
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen notwendig: nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
    zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
    gen notwendig.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, die in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten sind und diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. 

    Schwierige Lebensverhältnisse können zum Beispiel sein: 

    • fehlender oder nicht ausreichender Wohnraum,
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
    • gewaltgeprägte Lebensumstände,
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder
    • vergleichbare nachteilige Umstände.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Verfahrensablauf

    • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
    • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
    • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
    • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
    • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Nach Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragstellung erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    Kostenart: kostenlos

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:
    Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
    Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Bewilligung

    https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/personeninbesonderensozialenschwierigkeiten/personeninbesonderensozialenschwierigkeiten_1.jsp

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) am 28.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Hilfe zur Ausbildung, gewaltgeprägte, Wohnung, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes, wohnungslos, Vermittlung, Gefängnis, Wiedereinstieg, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Entlassung, ALG II, Wohnungsbeschaffung, Gewalt, arbeitsuchend, Arbeitssuchend, persönliche Beratung, Vermittlungshemmnis, persönliche Betreuung, Beratung, Eingliederung, geschlossene Einrichtung, AG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English