• Jülich (Landkreis Düren, Nordrhein-Westfalen)
Hilfe zur Gesundheit Erbringung

Hilfen zur Gesundheit

Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

Personen ohne Krankenversicherung können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

Beschreibung

Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

Dazu gehören

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation  

Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

Bei Zutreffen der folgenden Punkte:

  • Sie sind nicht krankenversichert,
  • eine Zuständigkeit durch den LVR ist gegeben (s. Hinweise/Besonderheiten),
  • Sie beziehen bereits Eingliederungshilfe durch den LVR

stellt der LVR unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

Dazu gehören zum Beispiel: 

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung (auch: Hilfe bei Sterilisation) - hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Online-Dienst

Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe

ID: L100002_127070109

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Ansprechpartner

Landschaftsverband Rheinland

Adresse

Postanschrift

Kennedy-Ufer 2

50679 Köln

Kontakt

Telefon Festnetz: 0221 809-0

Fax: Nicht vorhanden

E-Mail: post@lvr.de

Version

Technisch geändert am 24.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
  • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
  • Personalausweis oder Pass
  • Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
  • erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

  • Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
  • Personalausweis oder Pass
  • Gegebenenfalls erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

Formulare

Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.

Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

Es genügt ein formloser Antrag beim LVR oder dem für Sie zuständigen Sozialamt

  • Formulare: Sozialhilfegrundantrag
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
  • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

  • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
  • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie wenden sich mit der Bitte um Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte oder eines Behandlungsscheines an das für Sie zuständige Sozialamt.

Das Sozialamt prüft den Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein.  

Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

Der LVR prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgen, abhängig von der jeweiligen Situation, die weiteren Schritte.

  • Befinden Sie beispielsweise sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Krankenhaus werden nach erfolgter Bewilligung die Kosten für die Krankenbehandlung übernommen.
  • Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Wohnheim übernimmt der LVR für Sie zum Beispiel die Anmeldung bei einer Krankenkasse.

Fristen

Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem Zeitpunkt, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular.

Es besteht nur Zuständigkeit für Hilfe zur Gesundheit, wenn die Person wesentlich geistig, seelisch oder körperlich behindert ist.

Weitere Informationen

Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Erbringung

Informationen zum Sozialhilfegrundantrag beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.07.2020

Version

Technisch geändert am 11.11.2024

Stichwörter

Hilfe zur Gesundheit, Behandlungsschein, Krankheit, Verhütung, Vorsorgeleistungen, Untersuchung, Sozialhilfeleistungen, Krankenversicherung, Früherkennung, Elektronische Gesundheitskarte, Gesundheitsdienst

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de