Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

    Beschreibung

    Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie - wenn Sie nicht krankenversichert sind - vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

    • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
    • Unterstützung durch Hebammen,
    • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

    Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Bei Zutreffen der folgenden Punkte:

    • Sie sind nicht krankenversichert,
    • eine Zuständigkeit durch den LVR ist gegeben (s. Hinweise/Besonderheiten),
    • Sie beziehen bereits Eingliederungshilfe durch den LVR

    stellt der LVR unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören zum Beispiel: 

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung (auch: Hilfe bei Sterilisation) - hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Online-Dienste

    Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe

    ID: L100002_127070109

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Blindenhilfe beantragen für Reg.-Bez. Köln

    ID: L100002_121596998

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    ID: L100002_121800680

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland NEU

    Adresse

    Postanschrift

    Kennedy-Ufer 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Beratungsstelle für Familienplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 15-21

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Wir bieten neben persönlichen Beratungen im Gesundheitsamt auch Online-Video-Beratungen und Telefonberatungen an. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch für eine Terminvergabe. Telefonische Erreichbarkeit der Beratungsstelle (0221 / 221-24779) zum Thema sexuelle Entwicklung, Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt: Montag bis Mittwoch und Freitag: 9 bis 12 Uhr Montag bis Donnerstag: 14 bis 15 Uhr Telefonische Erreichbarkeit der medizinischen Sprechstunde (0221 / 221-25445): Montag bis Mittwoch und Freitag: 9 bis 12 Uhr Montag bis Donnerstag: 14 bis 15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-24779

    Fax: 0221 / 221-24579

    E-Mail: Schwangerenberatung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    • Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
    • Personalausweis oder Pass
    • Gegebenenfalls erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Es genügt ein formloser Antrag beim LVR oder dem für Sie zuständigen Sozialamt

    • Formulare: Sozialhilfegrundantrag
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Der LVR prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgen, abhängig von der jeweiligen Situation, die weiteren Schritte.

    • Befinden Sie beispielsweise sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Krankenhaus werden nach erfolgter Bewilligung die Kosten für die Krankenbehandlung übernommen.
    • Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Wohnheim übernimmt der LVR für Sie zum Beispiel die Anmeldung bei einer Krankenkasse.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem Zeitpunkt, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular.

    Es besteht nur Zuständigkeit für Hilfe zur Gesundheit, wenn die Person wesentlich geistig, seelisch oder körperlich behindert ist.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Informationen zum Sozialhilfegrundantrag beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ärztliche Behandlung, Mutterschaft, Krankenhaus, häusliche Pflege, Hebamme, Schwangerschaft, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de