Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Beschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie - wenn Sie nicht krankenversichert sind - vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Bei Zutreffen der folgenden Punkte:
- Sie sind nicht krankenversichert,
- eine Zuständigkeit durch den LVR ist gegeben (s. Hinweise/Besonderheiten),
- Sie beziehen bereits Eingliederungshilfe durch den LVR
stellt der LVR unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung (auch: Hilfe bei Sterilisation) - hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Online-Dienste
Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe
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Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
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Blindenhilfe beantragen für Reg.-Bez. Köln
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
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- Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
- Personalausweis oder Pass
- Gegebenenfalls erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide
Formulare
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Es genügt ein formloser Antrag beim LVR oder dem für Sie zuständigen Sozialamt
- Formulare: Sozialhilfegrundantrag
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
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- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Der LVR prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgen, abhängig von der jeweiligen Situation, die weiteren Schritte.
- Befinden Sie beispielsweise sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Krankenhaus werden nach erfolgter Bewilligung die Kosten für die Krankenbehandlung übernommen.
- Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Wohnheim übernimmt der LVR für Sie zum Beispiel die Anmeldung bei einer Krankenkasse.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
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Hinweise (Besonderheiten)
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Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular.
Es besteht nur Zuständigkeit für Hilfe zur Gesundheit, wenn die Person wesentlich geistig, seelisch oder körperlich behindert ist.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.07.2020
Stichwörter
Ärztliche Behandlung, Mutterschaft, Krankenhaus, häusliche Pflege, Hebamme, Schwangerschaft, Sozialhilfe
Metainformation
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