Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.

    Beschreibung

    Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie - wenn Sie nicht krankenversichert sind - vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:

    • Ärztliche Behandlung und Betreuung,
    • Unterstützung durch Hebammen,
    • Medikamente, Verband- und Heilmitteln.

    Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Bei Zutreffen der folgenden Punkte:

    • Sie sind nicht krankenversichert,
    • eine Zuständigkeit durch den LVR ist gegeben (s. Hinweise/Besonderheiten),
    • Sie beziehen bereits Eingliederungshilfe durch den LVR

    stellt der LVR unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören zum Beispiel: 

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung (auch: Hilfe bei Sterilisation) - hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Online-Dienste

    Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe

    ID: L100002_127070109

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Blindenhilfe beantragen für Reg.-Bez. Köln

    ID: L100002_121596998

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland NEU

    Adresse

    Postanschrift

    Kennedy-Ufer 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 4.1 - Soziales

    Beschreibung

    Die Abteilung "Soziales" des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Wallfahrtstadt Kevelaer gewährt Leistungen und Hilfestellungen für Menschen, die in eine Notlage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können und auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen sind.Zum Leistungsspektrum der Abteilung Soziales gehören unter anderem:Leistungsgewährung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen beziehungsweise aus dem Einkommen und Vermögen des Lebenspartners bestreiten können.Zu den weiteren Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch gehören u.a. die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Hilfen zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, Bestattungskosten, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfen in anderen Lebenslagen.WohngeldWohngeld können Mieter und Lastenzuschuss können Eigentümer erhalten, wenn ihre Miete bzw. Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes überfordert. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, hängt davon ab, wie viele Familienmitglieder zum Haushalt gehören, wie hoch das Gesamteinkommen ist und wie hoch die zuschussfähige Miete oder Belastung ist.UnterhaltsvorschussAls besondere Hilfe für Alleinerziehende sichert das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) aus öffentlichen Mitteln einen Teil des Mindestunterhalts von Kindern, die keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Unterhaltsvorschuss wird beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen bis zu einem Kindesalter von 18 Jahren gewährt.AsylbewerberLeistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die Voraussetzungen nach dem Gesetz erfüllen. Das sind insbesondere Personen,die zur Durchführung des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung besitzen,die nach einer Ablehnung des Asylantrages wegen tatsächlicher Abschiebehindernisse eine Duldung besitzen.die aus humanitären Gründen eine Aufenthaltsbefugnis bzw. eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.Leistungen nach dem Bildungs- und TeilhabegesetzMit den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglicht werden.UnterhaltsheranziehungFür Leistungsempfänger*innen nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz wird eine Prüfung, Feststellung und Durchsetzung der vorrangig einzusetzenden Unterhaltsansprüche durchgeführt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoogeweg 71

    47623 Kevelaer

    Öffnungszeiten

    Ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Fax: info@kevelaer.de

    Telefon mobil: 02832 122-720

    E-Mail: 02832 122-861

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
    • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    • Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
    • Personalausweis oder Pass
    • Gegebenenfalls erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Es genügt ein formloser Antrag beim LVR oder dem für Sie zuständigen Sozialamt

    • Formulare: Sozialhilfegrundantrag
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Der LVR prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgen, abhängig von der jeweiligen Situation, die weiteren Schritte.

    • Befinden Sie beispielsweise sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Krankenhaus werden nach erfolgter Bewilligung die Kosten für die Krankenbehandlung übernommen.
    • Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Wohnheim übernimmt der LVR für Sie zum Beispiel die Anmeldung bei einer Krankenkasse.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem Zeitpunkt, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.  

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular.

    Es besteht nur Zuständigkeit für Hilfe zur Gesundheit, wenn die Person wesentlich geistig, seelisch oder körperlich behindert ist.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf: Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Informationen zum Sozialhilfegrundantrag beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 07.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ärztliche Behandlung, Mutterschaft, Krankenhaus, häusliche Pflege, Hebamme, Schwangerschaft, Sozialhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de