Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung

    Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen

    Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).

    Beschreibung

    Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfeleistung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig und:

    • weder Grundsicherung für Arbeitsuchende,
    • noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

    Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe, wenn sie:

    • zusammen mit Personen leben, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (in der Regel mit den Eltern) und
    • ihren Lebensunterhalt trotz Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.

    Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen: 

    • den pauschalierten Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege. Für jedes Familienmitglied wird ein eigener Regelsatz festgesetzt.
    • Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche, zum Beispiel für:
      • Klassenfahrten,
      • persönlichen Schulbedarf,
      • Schülerfahrkarten,
      • ergänzende Lernförderung,
      • Mittagessen in Schulen oder
      • Vereinsbeträge, Musikunterricht und ähnliches.
    • Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
    • In Ausnahmefällen Übernahme von Schulden zur:
      • Vermeidung von Wohnungslosigkeit,
      • Sicherung Ihrer Unterkunft oder
      • zur Behebung einer vergleichbaren Notlage, zum Beispiel Schulden beim Energieversorger.
    • Bedarfe für Beiträge Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Altersvorsorge.

    Zusätzlich zu Ihrem Regelsatz können Sie Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt erhalten. Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie:

    • die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" erfüllen und nach dem Rentenrecht nicht erwerbsfähig sind, 
    • werdende Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche sind, 
    • alleinerziehend sind, 
    • das 15. Lebensjahr vollendet haben, behindert sind und Hilfen für eine angemessene Schul- oder Ausbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten,
    • wegen einer medizinischen Erkrankung auf eine spezielle Ernährungsweise angewiesen sind, die zu höheren Kosten als eine "normale" Ernährung führt,
    • das Warmwasser nicht durch eine zentrale Heizungsanlage, sondern dezentral erzeugen (zum Beispiel Boiler) oder
    • Sie Schülerin oder Schüler sind und aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben.  

    Wenn Sie nicht allein leben, bezieht das Sozialamt das gesamte Familieneinkommen mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Dazu werden die Einkünfte aller in einer Wohnung zusammenlebenden Familienmitglieder berücksichtigt, also zum Beispiel:

    • Erwerbseinkommen,
    • Unterhaltsleistungen und
    • Renteneinkünfte.

    Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind werden diesem Kind zugerechnet, um dessen Bedarfe zu decken.

    Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel:

    • kleinere Barbeträge (Geldvermögen je Erwachsenem: 10.000 EUR) oder
    • ein angemessenes Hausgrundstück.

    Bis auf wenige Ausnahmefälle, erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträumen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es ist möglich, dass Sie einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben.Sie haben Anspruch wenn,Sie sich tatsächlich in Köln aufhalten,Sie voraussichtlich länger als 6 Monate nicht in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit von täglich mindestens drei Stunden nachzugehen,Sie noch nicht im gesetzlichen Rentenalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII sind,Sie das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, aber eine ausländische Altersrente beziehen,Sie unter 15 Jahre alt sind und nicht mit Ihren leiblichen Eltern beziehungsweise einem Elternteil zusammenleben,Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel aus Einkommen oder Vermögen, sicherstellen können,Sie keine oder nicht ausreichende Ansprüche auf andere Sozialleistungen haben, wie Kindergeld, Wohngeld, Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld.Bitte beachten Sie: Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und mit mindestens einer Person, die Anspruch auf Bürgergeld hat, in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, steht Ihnen eventuell ebenfalls Bürgergeld zu. Bitte wenden Sie sich zur Überprüfung an das Jobcenter.

    Online-Dienst

    Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen

    ID: L100002_121796649

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ihr örtlich zuständiges Sozialamt

    Hinweis: Sollte der Antrag bei einem nicht zuständigen Sozialamt abgegeben werden, hat dieses den Antrag an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten. In diesem Fall werden sie über die Weiterleitung des Antrags informiert.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-35461

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-96243

    E-Mail: Sozialamt.Nippes@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-99424

    Fax: 0221 / 221-99213

    E-Mail: Sozialamt.Muelheim@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-94411

    Fax: 0221 / 221-94444

    E-Mail: Sozialamt.Ehrenfeld@stadt-koeln.de

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 161 - Haus

    50999 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-92242

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-92334

    E-Mail: Sozialamt.Rodenkirchen@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-93232

    Fax: 0221 / 221-93266

    E-Mail: Sozialamt.Lindenthal@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-91551

    Fax: 0221 / 221-91354

    E-Mail: Sozialamt.Innenstadt@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-95245

    Fax: 0221 / 221-96205

    E-Mail: Sozialamt.Chorweiler@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Josefstraße 14

    51143 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-97222

    Fax: 0221 / 221-97438

    E-Mail: Sozialamt.Porz@stadt-koeln.de

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    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr. Für eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail empfohlen.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-98369

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-98405

    E-Mail: Sozialamt.Kalk@stadt-koeln.de

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    Technisch geändert am 24.11.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung 
    • Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung in Form von Rentenbescheid oder ärztlichen Attesten
    • Einkommensnachweise, beispielsweise zur Rente, Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss
    • Vermögensnachweise, beispielsweise Sparguthaben 
    • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
    • Nachweise über Ausgaben, neben Miethöhe und Mietzahlung vor allem zu Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung 

    Hinweis: Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt wird weitere Unterlagen von Ihnen anfordern, wie zum Beispiel aktuelle Kontoauszüge, Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel von Ihnen verlangen. 

    Formulare

    Formulare: erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind hilfebedürftig und:
      • befristet voll erwerbsgemindert oder
      • beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht.
    • Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.

      Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.

    • Sie erhalten keine:
      • Grundsicherung für Arbeitsuchende,
      • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
      • Grundleistungen für Asylsuchende.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt über die Leistungsberechtigung informiert ist. Üblicherweise erfolgt diese Information in Form eines Antrages.

    • Vereinbaren Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt ein Beratungsgespräch. Nehmen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu diesem Gespräch mit.
    • Füllen Sie im Rahmen des Beratungsgespräches den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt aus.
    • Das Sozialamt wird über Ihren Antrag entscheiden und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Dies erfolgt durch einen Bescheid, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
    • In beiden Fällen muss der Bescheid die Ursachen der Entscheidung enthalten, sowie Informationen über die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen. Dazu muss eine Angabe zur Frist enthalten sein, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
    • Im Bewilligungsbescheid muss die Höhe der zu zahlenden Leistung ebenso enthalten sein, wie der Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum überweist Ihnen das Sozialamt das Geld am Monatsanfang auf Ihr Konto.
    • Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich Ihrem zuständigen Sozialamt mitzuteilen.

    Fristen

    Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.

    Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beratung erheben wir keine Gebühren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 13.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Mehrbedarf, Sozialamt, Hilfe zum Lebensunterhalt, Heizkosten, Regelsatz, Regelbedarf, Existenzminimum, erwerbsunfähig, Unterkunft und Heizung, Hilfebedürftigkeit, Sozialhilfe, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Sicherung des Lebensunterhalts, Lebensunterhalt, Notwendiger Lebensunterhalt, erwerbsgemindert, Ernährung, Mietübernahme, Leistungen der Sozialhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English