Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung

    Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden

    Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung Ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung Ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können Ihren Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung im Bürgerbüro abgeben, dieser wird dann an die Landesrundfunkanstalt ARD, ZDF, Deutschlandradio - Beitragsservice zur Entscheidung weitergeleitet. Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebühr haben z.B.: Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung Empfänger von Sozialgeld oder Bürgergeld Empfänger von Asylbewerberleistungen Empfänger von BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen Empfänger von Hilfe zur Pflege / Pflegezulagen Empfänger von Blindenhilfe / taubblinde Menschen Anspruch auf eine Ermäßigung der Rundfunkgebühr haben z.B.: Blinde / Sehbehinderte mit Grad der Behinderung min. 60 % und Merkzeichen RF Behinderte mit Grad der Behinderung min. 80 % und Merkzeichen RF

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag - Befreiung

    ID: L100002_121873486

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist Ihre Anlaufstelle für unsere Dienstleistungen: Ob Reisepass, Bewohnerparkausweis oder Führungszeugnis, wir helfen Ihnen gerne weiter. Am besten vereinbaren Sie vorab einen Termin: Online Terminvereinbarung.Das Standesamt hat abweichende Öffnungszeiten:Mo - Fr: 08:30 Uhr - 12:00 UhrDi: 14:00 Uhr - 16:00 UhrDo: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Der Bereich Abgaben hat abweichende Öffnungszeiten: Mo: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Di: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Mi: 08:00 Uhr - 12:00 UhrDo: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Fr: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Im Übrigen finden Sie die Öffnungszeiten des Bürgerbüros unter Servicezeiten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis
      • aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF" im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie Den Schwerbehindertenausweis im Original erhalten Sie unaufgefordert zurück.
    • Bescheinigung
      • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF". Hinweis: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück.
    • Weitere Nachweise
      • bedarfsweise je nach Einzelfall

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Aktuelle Bewilligungsbescheide bzw. Bescheinigungen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF" Beitragsnummer (zu finden auf dem letzten Bewilligungsbescheid oder dem Kontoauszug)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

    • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
    • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
    • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
    • Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
    • Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
    • Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.
    • Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.

    Fristen

    Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

    Kosten

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    Ermäßigter Rundfunkbeitrag monatlich: Beitrag 6.12 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
    Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können Sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:

    • Arbeitslosengeld II,
    • Sozialhilfe,
    • Grundsicherung oder
    • BAföG.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    TV, Radio, Rundfunkgebühr, ARD, ZDF, Medien, GEZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English