Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ermäßigung

    Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden

    Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung Ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" haben, können Sie eine Ermäßigung Ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag.

    Hinweise für Kirchlengern: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro erhoben (Stand 2022); unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Ermäßigung oder Befreiung zu beantragen. Über den Link in der Rubrik "Onlinedienstleistungen" können Sie Ihren Online-Antrag direkt bei der zuständigen Stelle einreichen. Alternativ werden schriftliche Rundfunkvergünstigungs-Anträge der Kirchlengeraner Bürger*innen auch im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Kirchlengern entgegengenommen und an die zuständige Stelle weitergeleitet.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag - Befreiung / Vergünstigung

    ID: L100002_121920276

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32278 Kirchlengern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 7573-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32278 Kirchlengern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 7573-0

    E-Mail: buergerbuero@kirchlengern.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis
      • aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF" im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie Den Schwerbehindertenausweis im Original erhalten Sie unaufgefordert zurück.
    • Bescheinigung
      • Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens "RF". Hinweis: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück.
    • Weitere Nachweise
      • bedarfsweise je nach Einzelfall

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "RF" und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:

    • Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
    • Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
    • Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent

    Hinweise für Kirchlengern: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anspruchsberechtigung muss nachgewiesen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
    • Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
    • Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
    • Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.
    • Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.

    Fristen

    Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

    Kosten

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    Ermäßigter Rundfunkbeitrag monatlich: Beitrag 6.12 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
    Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können Sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:

    • Arbeitslosengeld II,
    • Sozialhilfe,
    • Grundsicherung oder
    • BAföG.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    TV, Radio, Rundfunkgebühr, ARD, ZDF, Medien, GEZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English