Rundfunkbeitrag im privaten Bereich weitere Wohnung anmelden
Sie mieten oder kaufen eine Zweit- oder Nebenwohnung? Dies muss beim Beitragsservice angemeldet werden.
Beschreibung
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen. Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.
Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Formulare
Voraussetzungen
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.
Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus.
Fristen
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind
Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
monatlich je Wohnung: Beitrag 18.36 EUR
monatlich jede weitere Wohnung: Beitrag 18.36 EUR
monatlich ermäßigter Rundfunkbeitrag: Beitrag 6.12 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022
Stichwörter
Medien, TV, Rundfunkgebühren, Radio, ZDF, GEZ