Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich weitere Wohnung anmelden

    Sie mieten oder kaufen eine Zweit- oder Nebenwohnung? Dies muss beim Beitragsservice angemeldet werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen. Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Ermäßigung oder Befreiung zu beantragen. Die Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.Die Anträge erhalten Sie im Bürgerservice oder Sie können den Onlineservice der Gebühreneinzusgszentrale nutzen. Zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen verweisen wir auf die weiterführenden Informationen.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag

    ID: L100002_123261792

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Fax: 05232 601-9330

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere: Adressänderung, Namensänderung, neue Kontoverbindung oder andere Zahlungsweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. 

    Fristen

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

    • dort wohnen,
    • dort gemeldet sind oder
    • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag wird an den Beitragsservice weitergeleitet und von dort bearbeitet.

    Kosten

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    monatlich je Wohnung: Beitrag 18.36 EUR

    monatlich jede weitere Wohnung: Beitrag 18.36 EUR

    monatlich ermäßigter Rundfunkbeitrag: Beitrag 6.12 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.


    Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

    • dass diese von niemandem bewohnt wird,
    • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
    • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben. Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies der GEZ unverzüglich mitteilen. Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen. Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist wegen des Fehlens der eigenhändigen Unterschrift nicht möglich. Außerdem liegen der GEZ die so zugesandten Nachweise nicht im Original oder in beglaubigter Kopie vor.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Medien, TV, Rundfunkgebühren, Radio, ZDF, GEZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English