Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich anmelden

    Für die Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen wir alle Rundfunkbeiträge bezahlen. Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben.

    Beschreibung

    Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.
    Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

    • Rundfunkgeräte,
    • Smartphones und
    • Computer

    innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
    Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

    • vom Treppenhaus oder
    • einem Vorraum aus oder
    • von außen betreten können.

    Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.
    Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.
    Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

    Hinweise für Rietberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als volljährige Person müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.Hinweis: Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen. Für Bürger und Bürgerinnen erfolgt die Beitragsumstellung zum 01.01.2013 größtenteils automatisch.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag anmelden

    ID: L100002_123611467

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Das Team des Bürgerbüros

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 31

    33397 Rietberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05244 986-33333

    E-Mail: buergerbuero@stadt-rietberg.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rietberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online auf der Seite des Beitragsservices Ausgefülltes Anmeldeformular Formloses Schreiben per Post

    Formulare

    Voraussetzungen

    • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
    • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

    Hinweise für Rietberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden, wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist, dass diese von niemandem bewohnt wird, dass für diese kein Mietvertrag besteht und dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rietberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden.

    Hinweise für Rietberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies formlos schriftlich tun, ein Formular ausfüllen oder einen Online-Dienst nutzen. Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen. Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice. Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.

    Fristen

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

    • dort wohnen,
    • dort gemeldet sind oder
    • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

    Hinweise für Rietberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie dort wohnen, dort gemeldet sind oder im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

    Kosten

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    monatlich je Wohnung: Beitrag 18.36 EUR

    monatlich jede weitere Wohnung: Abgabe 18.36 EUR

    monatlich ermäßigter Rundfunkbeitrag: Abgabe 6.12 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

    • dass diese von niemandem bewohnt wird,
    • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
    • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    ZDF, GEZ, TV, Radio, ARD, Medien, Rundfunkgebühr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de