Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich anmelden

    Für die Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen wir alle Rundfunkbeiträge bezahlen. Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben.

    Beschreibung

    Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung - ein Beitrag.
    Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

    • Rundfunkgeräte,
    • Smartphones und
    • Computer

    innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
    Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

    • vom Treppenhaus oder
    • einem Vorraum aus oder
    • von außen betreten können.

    Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.
    Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.
    Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

    ID: L100002_123213220

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50829 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 5061-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
    • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden.

    Fristen

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

    • dort wohnen,
    • dort gemeldet sind oder
    • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

    Kosten

    Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

    monatlich je Wohnung: Beitrag 18.36 EUR

    monatlich jede weitere Wohnung: Abgabe 18.36 EUR

    monatlich ermäßigter Rundfunkbeitrag: Abgabe 6.12 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

    • dass diese von niemandem bewohnt wird,
    • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
    • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    ZDF, GEZ, TV, Radio, ARD, Medien, Rundfunkgebühr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de