Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag abmelden

    Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden.

    Beschreibung

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden. 

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für jede Wohnung wird ein monatlicher Rundfunkbeitrag erhoben. Wieviele Personen in dieser Wohnung leben, ist für die Erhebung nicht ausschlaggebend. Unter bestimmten Umständen ist eine Ermäßigung bzw. eine Befreiung von der Gebührenpflicht möglich. Seit dem 01.04.2005 werden Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag ausschließlich durch den Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio, 50656 Köln, bearbeitet: Kontaktdaten: Service-Telefon: 01806 999 555 10*Service-Fax: 01806 999 555 01*Service-Telefonzeiten:Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr *20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen Postanschrift: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln Der Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Ermäßigung beantragen

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitragsbefreiung

    ID: L100002_121955762

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Ortschaft Hartum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    E-Mail: buergerbuero@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Meldebescheinigung
    • Beitragsnummer
      • Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt.
    • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
      • Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
    • Es haben sich Änderungen ergeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung können Sie schriftlich übermitteln.

    Fristen

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Kosten

    Beitrag kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und beim Beitragsservice in Köln eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich, auch wenn die Voraussetzungen für die Befreiung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben. Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen. Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies dem Beitragsservice unverzüglich mitteilen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    GEZ, Medien, ZDF, ARD, Radio, Rundfunkgebühren, TV

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de