Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

    Rundfunkbeitrag abmelden

    Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden.

    Beschreibung

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden. 

    Hinweise für Rietberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: Als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben In eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden Aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag abmelden

    ID: L100002_123611464

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Das Team des Bürgerbüros

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 31

    33397 Rietberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05244 986-33333

    E-Mail: buergerbuero@stadt-rietberg.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Meldebescheinigung
    • Beitragsnummer
      • Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt.
    • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
      • Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen.

    Hinweise für Rietberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist Meldebescheinigung Sofern erforderlich - Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
    • Es haben sich Änderungen ergeben.

    Hinweise für Rietberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: Als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben In eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden Aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rietberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung können Sie schriftlich übermitteln.

    Fristen

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Hinweise für Rietberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

    Kosten

    Beitrag kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    GEZ, Medien, ZDF, ARD, Radio, Rundfunkgebühren, TV

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de