Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Anstalten können Sie als Bürgerinnen und Bürger, als Unternehmen und Institution sowie als Einrichtung des Gemeinwohls viele Formulare online übermitteln. Formulare für Bürgerinnen und Bürger: Änderung zum Beitragskonto: Änderung der Bankverbindung, der Zahlungsweise, der Adresse oder des Namens Anmeldung der Wohnung: Erstmalige Anmeldung zum Rundfunkbeitrag Anmeldung einer weiteren Wohnung: Nebenwohnungen und ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen sind anmeldepflichtig Befreiung oder Ermäßigung beantragen: Nur für anspruchsberechtigte Personen Wegfall von Voraussetzungen: Vorzeitiger Wegfall von Voraussetzungen für Befreiungen oder Ermäßigungen Nebenwohnung befreien Wohnung abmelden: Abmeldung vom Beitrag beim Umzug in eine Wohnung, in der bereits ein Rundunkbeitrag bezahlt wird Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung: Bei dauerhafter oder vollstationärer Behandlung in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung Gartenlauben und Datschen befreien oder befristet abmelden: Nur wenn Haupt- und Nebenwohnung bereits beim Beitragsservice angemeldet sind. Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen. Anfrage zur Auskunft der gespeicherter Daten: Auskunft, ob und welche personenbezogenen Daten des Bürgers beim Beitragsservice verarbeitet werden? Kontaktformular: Für weitere Fragen können Sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen. Formulare für Unternehmen und Institutionen: Service-Portal für Unternehmen: Beitragskonto und Zahlungsaufforderungen einsehbar; Änderungen von Adressdaten, Beschäftigten und Zahlungsmodalitäten möglich. Unternehmen oder Institutionen neu anmelden Beiblatt zur Neuanmeldung (nur als PDF verfügbar) Anmeldung weiterer Betriebsstätten (nur als PDF verfügbar) Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern Anzahl der Kraftfahrzeuge, Beschäftigten, Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen ändern (nur als PDF verfügbar) Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei gesetzlich oder behördlich angeordneter Schließung (Corona-Pandemie) (nur als PDF verfügbar) Befristete Freistellung beantragen: Bei mindestens 3-monatiger, vorübergehender Stillegung im Voraus zu beantragen (nur als PDF verfügbar) Betriebsstätte abmelden (nur als PDF verfügbar) Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen. Kontaktformular: Für weitere Fragen können sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen. Formulare für Einrichtungen des Gemeinwohls (Schulen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz): Service-Portal für Unternehmen: Sie können Ihr Beitragskonto einsehen und eine Veränderung von Adressdaten oder Zahlungsmodalitäten vornehmen. Einrichtungen neu anmelden (nur als PDF verfügbar) Beiblatt zur Neuanmeldung (nur als PDF verfügbar) Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern (nur als PDF verfügbar) Anzahl der Zimmer ändern (nur als PDF verfügbar) Weitere Betriebsstätten anmelden (nur als PDF verfügbar) Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei gesetzlich oder behördlich angeordneter Schließung (Corona-Pandemie) (nur als PDF verfügbar) Befristete Freistellung beantragen: Bei mindestens 3-monatiger, vorübergehender Stillegung im Voraus zu beantragen (nur als PDF verfügbar) Betriebsstätte abmelden (nur als PDF verfügbar) Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen. Kontaktformular: Für weitere Fragen können sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen.