Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Beschreibung
Teilen Sie bitte alle Änderungen mit. Alles was Auswirkungen auf Ihre Beitragspflicht hat ist wichtig:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
- neue Zweitwohnung.
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Rundfunkgebühren (Beitragsservice)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Formulare
Voraussetzungen
- Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
- Es haben sich Änderungen ergeben.
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular mitteilen.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
Beitrag kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022
Stichwörter
Radio, Rundfunkgebühr, TV, GEZ, ARD, Medien, ZDF