Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

    Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. Folgende Voraussetzungen gibt es:

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel: 
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder Sie empfangen Blindenhilfe.

    Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie außerdem als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des regulären Beitrags überschreiten.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Ermäßigung oder Befreiung zu beantragen. Die Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Menschen, die Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Pflegegeld sind, können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Wer keine entsprechenden Leistungen bezieht, beispielsweise aber über ein geringes Einkommen verfügt, kann eine Härtefallbefreiung beantragen. Die Beantragung ist an den Beitragsservice zu richten, Formulare erhalten Sie auch bei uns.

    Online-Dienst

    Rundfunkbeitrag

    ID: L100002_122711172

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Senioren, Jugend und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Fax: 05235 504-161

    Telefon Festnetz: 05235 504-0

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Fax: 05235 504-450

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei Empfang von Sozialleistungen: 
      • Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
    • bei Taubblindheit: 
      • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
      • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" und "Gl" oder
      • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
    • bei Empfang von Blindenhilfe: 
      • aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    • bei Härtefällen: 
      • den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
      • bedarfsweise weitere Nachweise

    Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort "Original. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.

    Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld II
      • Sozialhilfe
      • BAföG
      • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder empfangen Blindenhilfe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
    Sie erhalten es

    • bei Städten,
    • bei Gemeinden,
    • bei den zuständigen Behörden und
    • im Internet.

    Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag wird an den Beitragsservice weitergeleitet und von dort bearbeitet.

    Fristen

    Sie müssen die Befreiung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Befreiung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

    Hinweise für Blomberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen ist. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben. Sofern die Befreiungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie dies der GEZ unverzüglich mitteilen. Die Befreiung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen. Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist wegen des Fehlens der eigenhändigen Unterschrift nicht möglich. Außerdem liegen der GEZ die so zugesandten Nachweise nicht im Original oder in beglaubigter Kopie vor.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Medien, ARD, Radio, GEZ, TV, Rundfunkgebühren, ZDF

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English