Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

    Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. Folgende Voraussetzungen gibt es:

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel: 
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder Sie empfangen Blindenhilfe.

    Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie außerdem als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des regulären Beitrags überschreiten.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beim Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Anstalten können Sie als Bürgerinnen und Bürger, als Unternehmen und Institution sowie als Einrichtung des Gemeinwohls viele Formulare online übermitteln. Formulare für Bürgerinnen und Bürger: Änderung zum Beitragskonto: Änderung der Bankverbindung, der Zahlungsweise, der Adresse oder des Namens Anmeldung der Wohnung: Erstmalige Anmeldung zum Rundfunkbeitrag Anmeldung einer weiteren Wohnung: Nebenwohnungen und ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen sind anmeldepflichtig Befreiung oder Ermäßigung beantragen: Nur für anspruchsberechtigte Personen Wegfall von Voraussetzungen: Vorzeitiger Wegfall von Voraussetzungen für Befreiungen oder Ermäßigungen Nebenwohnung befreien Wohnung abmelden: Abmeldung vom Beitrag beim Umzug in eine Wohnung, in der bereits ein Rundunkbeitrag bezahlt wird Abmeldung für Bewohner einer Pflegeeinrichtung: Bei dauerhafter oder vollstationärer Behandlung in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung Gartenlauben und Datschen befreien oder befristet abmelden: Nur wenn Haupt- und Nebenwohnung bereits beim Beitragsservice angemeldet sind. Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen. Anfrage zur Auskunft der gespeicherter Daten: Auskunft, ob und welche personenbezogenen Daten des Bürgers beim Beitragsservice verarbeitet werden? Kontaktformular: Für weitere Fragen können Sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen. Formulare für Unternehmen und Institutionen: Service-Portal für Unternehmen: Beitragskonto und Zahlungsaufforderungen einsehbar; Änderungen von Adressdaten, Beschäftigten und Zahlungsmodalitäten möglich. Unternehmen oder Institutionen neu anmelden Beiblatt zur Neuanmeldung (nur als PDF verfügbar) Anmeldung weiterer Betriebsstätten (nur als PDF verfügbar) Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern Anzahl der Kraftfahrzeuge, Beschäftigten, Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen ändern (nur als PDF verfügbar) Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei gesetzlich oder behördlich angeordneter Schließung (Corona-Pandemie) (nur als PDF verfügbar) Befristete Freistellung beantragen: Bei mindestens 3-monatiger, vorübergehender Stillegung im Voraus zu beantragen (nur als PDF verfügbar) Betriebsstätte abmelden (nur als PDF verfügbar) Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen. Kontaktformular: Für weitere Fragen können sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen. Formulare für Einrichtungen des Gemeinwohls (Schulen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr sowie Zivil- und Katastrophenschutz): Service-Portal für Unternehmen: Sie können Ihr Beitragskonto einsehen und eine Veränderung von Adressdaten oder Zahlungsmodalitäten vornehmen. Einrichtungen neu anmelden (nur als PDF verfügbar) Beiblatt zur Neuanmeldung (nur als PDF verfügbar) Namen, Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung ändern (nur als PDF verfügbar) Anzahl der Zimmer ändern (nur als PDF verfügbar) Weitere Betriebsstätten anmelden (nur als PDF verfügbar) Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei gesetzlich oder behördlich angeordneter Schließung (Corona-Pandemie) (nur als PDF verfügbar) Befristete Freistellung beantragen: Bei mindestens 3-monatiger, vorübergehender Stillegung im Voraus zu beantragen (nur als PDF verfügbar) Betriebsstätte abmelden (nur als PDF verfügbar) Anfrage zur Beitragspflicht beantworten: Falls für Ihre Anschrift kein Beitragskonto ermittelt werden konnte und Sie vom Beitragsservice angeschrieben wurden, können Sie das Online-Formular nutzen. Kontaktformular: Für weitere Fragen können sie das Kontaktformular des Beitragsservice nutzen.

    Online-Dienst

    Rundfunkgebühren (Beitragsservice)

    ID: L100002_121899829

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50829 Köln

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei Empfang von Sozialleistungen: 
      • Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
    • bei Taubblindheit: 
      • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
      • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" und "Gl" oder
      • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
    • bei Empfang von Blindenhilfe: 
      • aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    • bei Härtefällen: 
      • den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
      • bedarfsweise weitere Nachweise

    Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort "Original. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.

    Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld II
      • Sozialhilfe
      • BAföG
      • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder empfangen Blindenhilfe.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen sich beim Beitragsservice anmelden, wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist, dass diese von niemandem bewohnt wird dass für diese kein Mietvertrag besteht und dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 7 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 7 Abs. 2 RBStV i. V. m. § 8 Abs. 2 und Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) Mit Klick auf diese Zeile wird der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag automatisch heruntergeladen

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
    Sie erhalten es

    • bei Städten,
    • bei Gemeinden,
    • bei den zuständigen Behörden und
    • im Internet.

    Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Sie müssen die Befreiung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie dort wohnen, dort gemeldet sind oder im Mietvertrag als Mieter oder MIeterin genannt sind.

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Befreiung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen. Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden. Wichtige Hinweise zu aktuellen Themen finden Sie auf der Seite des Rundfunkbeitrags.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2024

    Stichwörter

    TV, Medien, Rundfunkgebühren, ZDF, GEZ, Radio, ARD

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de