Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

    Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. Folgende Voraussetzungen gibt es:

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel: 
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder Sie empfangen Blindenhilfe.

    Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie außerdem als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des regulären Beitrags überschreiten.

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht/Ermäßigung des Rundfunkbeitrags: Personen mit geringem Einkommen (Sozialleistungen) können auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Menschen mit Behinderung, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Taubblinde Menschen können sich befreien lassen. Folgende Personen können nach § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) aus sozialen Gründen eine Befreiung beantragen: Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII oder nach den §§ 27 a oder 27 d BVG Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschließlich Leistungen nach § 22 SGB II Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern wohnen Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach den §§ 99, 100 Nr. 3 SGB III a.F. (neu §§ 114, 115 Nr. 2 SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt SGB III a. F. (neu: Dritten Kapitel, Dritter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt SGB III), die nicht bei den Eltern wohnen Empfänger von Ausbildungsgeld nach §§ 104 ff. SGB III a. F. (neu: §§ 122 SGB III), die nicht bei den Eltern wohnen Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e BVG Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge BVG oder von Pflegegeld nach landesrechtlichen Vorschriften Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG ein Freibetrag zuerkannt wird. Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben taubblinde Menschen Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII Folgende Personen können nach § 4 Abs. 2 RBStV aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung beantragen: Blinde oder nicht nur vorübergehen wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 % allein wegen der Sehbehinderung und hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen wurde zuerkannt. Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 % beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen wurde zuerkannt. Folgende Menschen können nach § 4 Abs. 6 Satz 2 RBStV (Härtefall) eine Befreiung beantragen: Personen, denen eine der in § 4 Abs. 1 Nr. 1 - 10 genannten sozialen Leistungen wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze versagt wurde, wobei die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags ist. Die Voraussetzungen müssen Sie durch Beifügen der entsprechenden Unterlagen (z. B. Leistungsbescheide, Schwerbehindertenausweis) nachweisen. Eine Vorlage der Originalbelege ist nicht erforderlich, wenn Sie durch die Behörde, die die Leistung gewährt oder die Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmen, die Vorlage des Originals bestätigen lassen. Beachten Sie, dass der Antrag unbedingt unterschrieben sein muss. Ohne Unterschrift ist der Antrag nicht gültig. Der Antrag ist an ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln zu senden. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio entscheidet danach über Ihren Antrag.Anträge und weitere Informationen erhalten Sie über den unten aufgeführten Link.

    Online-Dienst

    Rundfunk - Gebührenbefreiung

    ID: L100002_123234005

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Regentenstraße 1

    41352 Korschenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 613-155

    Fax: 02161 613-105

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei Empfang von Sozialleistungen: 
      • Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
    • bei Taubblindheit: 
      • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
      • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "Bl" und "Gl" oder
      • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
    • bei Empfang von Blindenhilfe: 
      • aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    • bei Härtefällen: 
      • den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
      • bedarfsweise weitere Nachweise

    Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort "Original. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.

    Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

    Hinweise für Korschenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie schon bei der GEZ gemeldet sind, bringen Sie bitte zur Antragstellung Ihre Rundfunk-Teilnehmernummer mit. Diese können Sie anhand der letzten GEZ-Gebührenzahlung Ihrem Kontoauszug entnehmen oder dem zuletzt erteilten Befreiungsbescheid. Kranke oder behinderte Antragsteller sollten außerdem entsprechende Nachweise (z. B. Schwerbehindertenausweis) vorlegen. Personen, die sich aufgrund des Bezuges von Sozialleistungen befreien lassen wollen, bringen bitte den aktuellen Sozialleistungsbescheid mit.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld II
      • Sozialhilfe
      • BAföG
      • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder empfangen Blindenhilfe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
    Sie erhalten es

    • bei Städten,
    • bei Gemeinden,
    • bei den zuständigen Behörden und
    • im Internet.

    Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Sie müssen die Befreiung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Befreiung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatskanzlei Bremen am 01.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Medien, ARD, Radio, GEZ, TV, Rundfunkgebühren, ZDF

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English