Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Hinweise für Rahden: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Bildung, Sport, Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05771 73-60
Telefon Festnetz: 05771 73-0
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Senkung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten