Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Elternbeiträge Kindertagesbetreuung und Offener Ganztag
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Kontaktdaten für eine Terminvereinbarung finden Sie in Ihrem Elternbeitragsbescheid. Gerne können Sie auch unser sicheres Formular nutzen.
Kontakt
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Senkung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten