Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

    Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule ist ein monatlicher Elternbeitrag per Bankeinzug zu entrichten. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist an dieser Stelle verpflichtend. Grundlage zur Beitragserhebung ist die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung.Eltern, oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, haben dem Jugendamt Dortmund zur Ermittlung des Elternbeitrages Ihre Jahresbrutto-Einkommen anzugeben.Nähere Informationen zu den Themen Elternbeiträge und Kindertagespflege finden Sie auf den Seiten des Jugendamtes.

    Online-Dienst

    Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

    ID: L100002_123926311

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Jugendamt - Elternbeiträge - und Kindertagespflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Voßkuhle 37

    44141 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-0

    Fax: +49 231 50-0

    E-Mail: elternbeitrag@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erlass KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English