Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

    Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Eltern haben entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Einrichtung zu entrichten. Der Elternbeitrag wird nach dem Jahresgesamtbrutto berechnet (steuerfreie und steuerpflichtige Einkünfte). Sofern Änderungen der Einkommensverhältnisse oder der persönlichen Verhältnisse zu einer Zugrundelegung einer anderen Einkommensgruppe führen können, sind diese unverzüglich mitzuteilen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Downloads. Gem. § 51 KiBiz i. V. m. der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke haben die Beitragspflichtigen bei der Aufnahme anzugeben und danach auf Verlangen nachzuweisen, welches Einkommen ihren Elternbeiträgen zu Grunde zu legen ist. Auf der Grundlage des voraussichtlichen Einkommens erfolgt zunächst eine vorläufige Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrages. Die endgültige Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt nach § 9 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke immer rückwirkend. Die Überprüfung der Einkommensverhältnisse wird regelmäßig durchgeführt. Für die vorläufige Berechnung und Festsetzung sind Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Rahmen einer Selbsteinschätzung ausreichend. Das entsprechende Formular hierfür finden Sie in der rechten Spalte unter "Onlinedienstleistungen".
    Die Eltern haben entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Einrichtung zu entrichten. Der Elternbeitrag wird nach dem Jahresgesamtbrutto berechnet (steuerfreie und steuerpflichtige Einkünfte). Sofern Änderungen der Einkommensverhältnisse oder der persönlichen Verhältnisse zu einer Zugrundelegung einer anderen Einkommensgruppe führen können, sind diese unverzüglich mitzuteilen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Downloads. Gem. § 51 KiBiz i. V. m. der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke haben die Beitragspflichtigen bei der Aufnahme anzugeben und danach auf Verlangen nachzuweisen, welches Einkommen ihren Elternbeiträgen zu Grunde zu legen ist. Auf der Grundlage des voraussichtlichen Einkommens erfolgt zunächst eine vorläufige Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrages. Die endgültige Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt nach § 9 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke immer rückwirkend. Die Überprüfung der Einkommensverhältnisse wird regelmäßig durchgeführt. Für die vorläufige Berechnung und Festsetzung sind Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Rahmen einer Selbsteinschätzung ausreichend. Das entsprechende Formular hierfür finden Sie in der rechten Spalte unter "Onlinedienstleistungen".
    Die Eltern haben entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Einrichtung zu entrichten. Der Elternbeitrag wird nach dem Jahresgesamtbrutto berechnet (steuerfreie und steuerpflichtige Einkünfte). Sofern Änderungen der Einkommensverhältnisse oder der persönlichen Verhältnisse zu einer Zugrundelegung einer anderen Einkommensgruppe führen können, sind diese unverzüglich mitzuteilen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Downloads. Gem. § 51 KiBiz i. V. m. der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke haben die Beitragspflichtigen bei der Aufnahme anzugeben und danach auf Verlangen nachzuweisen, welches Einkommen ihren Elternbeiträgen zu Grunde zu legen ist. Auf der Grundlage des voraussichtlichen Einkommens erfolgt zunächst eine vorläufige Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrages. Die endgültige Festsetzung des Elternbeitrages erfolgt nach § 9 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke immer rückwirkend. Die Überprüfung der Einkommensverhältnisse wird regelmäßig durchgeführt. Für die vorläufige Berechnung und Festsetzung sind Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Rahmen einer Selbsteinschätzung ausreichend. Das entsprechende Formular hierfür finden Sie in der rechten Spalte unter "Onlinedienstleistungen".
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    Ansprechpartner

    Bürger- & Verwaltungsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

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    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke in der jeweils gültigen Fassung.
    Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke in der jeweils gültigen Fassung.
    Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke in der jeweils gültigen Fassung.
    Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke in der jeweils gültigen Fassung.
    Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke in der jeweils gültigen Fassung.
    Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke in der jeweils gültigen Fassung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erlass KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English