Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

    Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind/ihre Kinder für 25, 35 oder 45 Stunden die Woche in einer Tageseinrichtung für Kinder anzumelden. Die Anmeldung können Sie ganz einfach Online über das Anmeldeportal "KIVAN" des Kreises Minden-Lübbecke vornehmen. Bei der Online-Anmeldung ist es möglich, bis zu vier Einrichtungen mit individuellen Betreuungszeiten auszuwählen - in favorisierter Reihenfolge. Diese Informationen werden automatisch an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergeleitet. Welche Kinder in den Einrichtungen aufgenommen werden, entscheiden diese selbst. Für die Einkommensberechnung und anschließende Bescheiderteilung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozial- und Schulverwaltung der Stadt Petershagen zuständig.

    Online-Dienst

    Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen

    ID: L100002_123517211

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4

    32469 Petershagen

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Minden-Lübbecke - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Fax: 0571 807-30000

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    E-Mail: jugendamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 23 u. 51 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke in der jeweils gültigen Fassung.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach erfolgreicher Anmeldung und Zusage durch die Kindertageseinrichtung für ihr Kind/ihre Kinder, werden Sie von der Stadt Petershagen angeschrieben und aufgefordert die notwendigen Unterlagen für die Einkommensermittlung vollständig und fristgerecht einzureichen. Anschließend erfolgt eine Einkommensberechnung und eine Bescheiderteilung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erlass KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English