Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

    Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den Besuch einer städtischen Kindertageseinrichtung, der Tageseinrichtungen der freien Träger in der Stadt Lage und der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an Lagenser Grundschulen sind öffentlich-rechtliche Beiträge an die Stadt Lage zu entrichten. Die Beiträge werden nach der Höhe Ihres Einkommens bemessen.Regelungen über die Höhe der zu zahlenden Beiträge, die Einkommensgrenzen, Staffelungen beim Besuch mehrerer Kinder, Freistellungstatbestände und zur Mitwirkungspflicht der Eltern treffen die entsprechenden Satzungen.

    Online-Dienst

    Elternbeitrag

    ID: L100002_123258757

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Verwalt. Jugend, Kindergärten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einkommensnachweise

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei einer ganztägigen Betreuung ist zusätzlich zum Elternbeitrag, ein Beitrag für die Mittagsverpflegung zu entrichten. Die Höhe des Essensgeldes kann variieren. Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie in der jeweiligen Tageseinrichtung oder OGS.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erlass KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English