Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

    Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Stadt prüft durch die Vorlage von Einkommens- und Ausgabenachweisen, ob der Elternbeitrag erlassen werden kann. Darüber hinaus ist ein Erlass ist gesetzlich vorgesehen beim Bezug von Kinderzuschlag, von Leistungen des SGB II, der Grundsicherung, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und von Wohngeld. Dazu ist im Antrag auf Kindertagespflege oder für den Kindergartenbeitrag in der verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen das entsprechende Textfeld von den Eltern anzukreuzen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erlass des Elternbeitrages für Kinderbetreuung

    ID: L100002_124520195

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung

    Beschreibung

    Die Abteilung Kinderbetreuung und Jugendförderung kümmert sich u.a. um Kindergartenangelegenheiten, Kinder- und Jugendförderung (offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugenschutz) und Jugendsozialarbeit (Fachstelle Übergang Schule-Beruf, Übergangscoaching Schule-Beruf, Jugendwerkstatt, Schulsozialarbeit). Sie ist Fachstelle für bestellte Vormundschaften/Pflegschaften für Minderjährige. Auch das Jugendzentrum "Alte Emstorschule" ist Bestandteil der Abteilung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Rathaus Rheda

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erlass mit Nachweisen zur vollständigen Einkommenssituation Nachweisen der Ausgaben, z.B. für Miete, Heizung, Belastungen Eigenheim, Versicherungen, Werbungskosten, Arbeitsmittel, Schuldverpflichtungen

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geringes Einkommen, Bezug von Kinderzuschlag, Bezug von SGB II-Leistungen, Bezug von Grundsicherung, Bezug von Asylbewerberleistungen, Bezug von Wohngeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    SGB VIII, KiBiz NRW, Satzung über die Elternbeiträge für Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen der Stadt Rheda-Wiedenbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Eltern stellen bei der Stadt den Antrag auf Erlass des Elternbeitrages zur Kindertageseinrichtung oder zur Kindertagespflege mit den erforderlichen Unterlagen/Nachweisen. Der Antrag wird von der Stadt geprüft, es wird darüber entschieden und die Eltern erhalten einen Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bewilligung ab Antragseingang für die Dauer des Kindergartenjahres (August bis Juli des Folgejahres)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Individuell

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erlass KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English