Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

    Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen

    Sie haben eine Behinderung oder es ist wahrscheinlich, dass Sie bald eine Behinderung haben werden. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Eingliederungshilfe bekommen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Eingliederungshilfe ist dafür da, dass Menschen mit Behinderungen so leben können, wie sie es möchten. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.

    Wenn Sie einen Antrag stellen, möchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landschaftsverbandes herausfinden, was Sie genau brauchen. Dazu führen sie ein persönliches Gespräch mit Ihnen oder lesen es in den Unterlagen nach, die Sie eingereicht haben. 

    Menschen, die ohne Unterstützung nicht alleine in ihrer eigenen Wohnung leben können, können zum Beispiel Assistenzleistungen bekommen. Das ist möglich in:

    • der eigenen Wohnung,
    • einer frei gewählten Wohngemeinschaft oder
    • einer besonderen Wohnform.

    Es gibt verschiedene Leistungen. Diese sind zum Beispiel:

    • Leistungen für Wohnraum: Dabei handelt es sich um Geräte oder bauliche Maßnahmen, die den Alltag erleichtern, wie zum Beispiel Rampen und Treppenlifte.
    • Leistungen zur Mobilität: Diese Leistung können Menschen erhalten, die wegen der Art und Schwere der Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können.
    • Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie: Menschen mit Behinderungen können auch als Gast in einer Familie leben. Die Familie unterstützt sie bei einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung.
    • Leistungen zur Förderung der Verständigung: Diese Leistung soll Menschen mit Hör- und/oder Sprachbehinderungen bei besonderen Anlässen den Kontakt mit anderen Menschen ermöglichen oder erleichtern, zum Beispiel durch Gebärdensprachdolmetscher.
    • Hilfsmittel: Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen sollen, mögliche Einschränkungen auszugleichen.
    • Elternassistenz: Die Elternassistenz soll Eltern mit Behinderungen dabei helfen, gemeinsam mit ihren Kindern den Alltag möglichst selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen.
    • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten: Es werden Fähigkeiten trainiert, um den Alltag bewältigen zu können (zum Beispiel Kochen, Orientierung). Meistens treffen sich mehrere Personen in einer Gruppe und üben zusammen.

    Auch die Form der Leistung kann unterschiedlich sein. Neben Sachleistungen - etwa die Finanzierung eines Leistungserbringers - sind auch Pauschalen oder Geldleistungen im Rahmen des persönlichen Budgets möglich. 

    Ihre Fragen können Sie gerne telefonisch oder persönlich vor Ort stellen. Der zuständige Landschaftsverband informiert auch über Unterstützungsmöglichkeiten anderer Leistungsträger, wie z. B. Krankenkassen oder dem örtlichen Sozialamt.

    Hinweise für Reg.-Bez. Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir fördern die Eingliederung von jungen Menschen mit (drohender) Behinderung, damit Kinder und Jugendliche sich bestmöglich entwickeln können. Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche in Westfalen-Lippe können die Eltern oder Personensorgeberechtigten mit diesem Grundantrag beantragen. Ausgenommen sind Anträge auf einen Platz in der inklusiven Kita. Folgende Leistungen können Sie mit dem Grundantrag beim LWL beantragen: Leistungen der Frühförderung Autismusspezifische Fachleistungen Heilpädagogische Leistungen in der Kindertagespflege Eingliederungshilfe in einer heilpädagogischen/kombinierten Kindertageseinrichtung bzw. Gruppe Leistungen zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie Leistungen zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer Einrichtung über Tag und Nacht Grundsätzlich ist für die Leistung der Eingliederungshilfe ein Antrag erforderlich. Sind Sie unsicher, ob es für Sie sinnvoll ist einen Antrag zu stellen? Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie umfassend über mögliche Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung, telefonisch oder persönlich vor Ort. Die Ansprechpersonen finden Sie auf den oben verlinkten Seiten.

    Online-Dienste

    Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

    ID: L100002_127410913

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

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    Eingliederungshilfe für volljährige Menschen

    ID: L100002_127410912

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    Schulbegleitung nach dem SGB IX beantragen

    ID: L100002_122695199

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    LWL Soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche

    Adresse

    Hausanschrift

    Warendorfer Straße 25

    48145 Münster

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Warendorfer Str. 26-28

    48145 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 591-5115

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Hilfen Soziales Abteilung SGB XII 2 außerhalb von Einrichtungen und AsylbLG

    Beschreibung

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Wirtschaftliche Hilfen SozialesAbteilung SGB XII 2 außerhalb von Einrichtungen und AsylbLG

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-8212

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: asylblg@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Hilfen Soziales Abteilung SGB XII 1 außerhalb von Einrichtungen

    Beschreibung

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Wirtschaftliche Hilfen SozialesAbteilung SGB XII 1 außerhalb von Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-8212

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: sozialhilfe@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderlich ist ein Antrag, der jedoch formlos oder auch mündlich erfolgen kann.
    • Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise
    • Nachweis über die Behinderung (fachärztliche Bescheinigung)
    • Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie andere Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
    • Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
    • Bei Pflegegrad: Bescheid der Pflegekasse über Feststellung des Pflegegrades
    • Ggf. Nachweise zum Einkommen und Vermögen
    • Abhängig von der beantragten Leistung werden ggf. weitere Unterlagen benötigt
    • Im Beratungsgespräch klären die Mitarbeitenden mit Ihnen, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind

    Hinweise für Reg.-Bez. Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Antragsverfahren werden benötigte Unterlagen benannt. Sie haben die Möglichkeit diese als Anlage hochzuladen. Darüber hinaus werden je nach beantragter Leistung folgende Unterlagen benötigt: Heilpädagogische Frühförderung: Ärztliche Bescheinigung, Eingangsdiagnostik, Förderplan Interdisziplinäre Frühförderung: Ärztliche Verordnung, Eingangsdiagnostik, Förder- und Behandlungsplan Autismusspezifische Fachleistungen: Fachärztliche Bescheinigung, Bericht des Autismustherapiezentrums oder der spezialisierten Frühförderstelle in der die Fachleistungen umgesetzt werden können Heilpäd. Leistungen in der Kindertagespflege: Ärztliche Bescheinigung, Stellungnahme des Jugendamtes, Stellungnahme der Tagespflegeperson Eingliederungshilfe in einer heilpädagogischen/kombinierten Kindertageseinrichtung bzw. Gruppe: Ärztliche Bescheinigung, Stellungnahme des Jugendamtes, Stellungnahme des Einrichtungsträgers Leistungen zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie: Ärztliche Bescheinigung, aktuelle medizinische Unterlagen oder Entwicklungsberichte, Stellungnahme der Eltern/des Vormunds/Betreuers zur Notwendigkeit der Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie Leistungen zur Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einer Einrichtung über Tag und Nacht: Ärztliche Bescheinigung, aktuelle medizinische Unterlagen oder Entwicklungsberichte, Stellungnahme der Eltern/des Vormunds/Betreuers zur Notwendigkeit der Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie, nur bei Internat: Schulentwicklungsbericht

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    Das sind die Voraussetzungen:

    1. Sie sind aufgrund Ihrer Behinderung oder einer bald eintretenden Behinderung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt. Dies können wesentliche körperliche, geistige oder seelische Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen sein. Das heißt, Sie können wegen Ihrer Behinderung viele Dinge im Alltag, im Berufsleben oder in anderen Bereichen im Leben nicht machen oder haben dabei große Schwierigkeiten.
    2. Die Leistung ist geeignet und erforderlich, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Das heißt, die Leistung kann Ihnen helfen, Ihre Ziele zu erreichen, damit Sie Ihr Leben so führen können, wie Sie es möchten und damit Sie am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Ohne diese Leistung wäre das nicht möglich.
    3. Es besteht die Aussicht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Das bedeutet: Es muss möglich sein, dass Sie mit der Leistung die Ziele der Eingliederungshilfe erreichen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    (schriftlicher) Antrag der Eltern / Erziehungsberechtigten Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 99 SGB IX ("behindert oder von Behinderung bedroht"; wird anhand von medizinischen Berichten, Pflegegutachten, SPZ-Berichten usw. vom Gesundheitsamt geprüft) Ressourcen der Schule (räumlich und personell) ausgeschöpft Positive Stellungnahme der Schule Vorliegen eines erheblich über das normale Maß der Betreuung hinausgehenden Bedarfs an individueller Unterstützung, um den Schulbesuch zu ermöglichen (Feststellung durch den Fachdienst Pflege)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
    • Untätigkeitsklage beim Sozialgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können Eingliederungshilfe bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beantragen.

    Innerhalb von 2 Wochen ab Antragseingang wird die Zuständigkeit geprüft. Sollte ein anderer Träger zuständig sein, wird Ihr Antrag unverzüglich weitergeleitet. Über eine Weiterleitung werden Sie informiert.

    Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.

    Die erforderlichen Unterstützungsleistungen werden mit Ihnen gemeinsam ermittelt. 

    Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Anspruch auf Eingliederungshilfe.

    Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.

    Eine Überprüfung der bewilligten Leistungen erfolgt in der Regel spätestens alle 2 Jahre. Wenn sich zwischendurch etwas ändert, informieren Sie den Landschaftsverband. Dann wird die Leistung angepasst. 

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Leistung kann wie folgt beantragt werden: Online formlos schriftlich mit Vordruck nach telefonischer Anforderung persönlich mit Termin oder zu den Sprechzeiten

    Fristen

    Die Leistungen werden frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung erbracht, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Regel wird die Leistung für ein Jahr bis zum Ende des Schuljahres bewilligt, danach wird der Bedarf von Amtswegen überprüft.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen sowie aller Stellungnahmen erfolgt die Bearbeitung kurzfristig. Eine genaue Angabe zur Dauer vom Antrag bis zur Entscheidung ist nicht möglich, da dies maßgeblich davon abhängt, in welchem zeitlichen Rahmen die Unterlagen eingereicht werden und die benötigten Stellungnahmen vorliegen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an für die Antragsstellung. Sollten Ihnen im Zuge der Antragstellung Kosten (z. B. für Dolmetscher) entstehen, können Sie das gerne vorab mit ihrem zuständigen Landschaftsverband klären.

    Hinweise für Reg.-Bez. Detmold: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Persönliches Erscheinen wünschenswert beim Gespräch zur Bedarfsermittlung später im Verfahren

    Weitere Informationen

    Für den LVR: - Onlineverfahren: https://beratungskompass.lvr.de/alltagssprache/antraege/formular_36032.html - Allgemeinen Informationen zu den Leistungen des LVR-Dezernates für Menschen mit Behinderungen: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/menschenmitbehinderungen.jsp - Unterstützung und Beratung im Bereich Wohnen und Alltag https://beratungskompass.lvr.de/alltagssprache/beratungsthemen/wohnen-und-alltag/ - Unterstützung und Beratung im Bereich Arbeit und Behinderung https://beratungskompass.lvr.de/alltagssprache/beratungsthemen/arbeit-und-behinderung/ - Allgemeine Beratung vor Ort zu weiteren Leistungen https://beratungskompass.lvr.de/alltagssprache/beratungsthemen/allgemeine-beratung-und-unterstuetzung-fuer-menschen-mit-behinderung/ - Informationen zur Bedarfsermittlung https://beratungskompass.lvr.de/alltagssprache/beratungsthemen/bedarfsermittlung-fuer-menschen-mit-behinderung/ Für den LWL: - Onlineverfahren https://serviceportal.lwl.org/ - Inklusionsamt https://www.lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.de/de/ Allgemein: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/teilhabe-und-inklusion.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Behindertenhilfe, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Behinderung, Hilfeplaner, Elternassistenz, Beratung, Besuchshilfen, Wohnheim, Eingliederungshilfe, Schulbegleitung, Frühförderung und Früherkennung, Assistenzleistungen, Menschen mit Behinderungen, Andere Leistungsanbieter, Ambulant betreutes Wohnen, Teilhabe, Leistungen zur Mobilität, Kindertagesstätten, Hilfsmittel, Partizipation, soziale Teilhabe, Behinderung, Begleitung im Krankenhaus, Persönliches Budget, Selbstbestimmung, Besondere Wohnform, Gesamtplanung, Krankenhausassistenz, besondere Wohnformen, Schulen, Bedarfsermittlung, Unterstützung, Werkstätten für behinderte Menschen, Werkstattbeschäftigung, Teilhabeplanung, Integration, heilpädagogische Leistungen, Bedarf, Schwerbehinderung, WG, WfbM, Persönliches Budget, Leistungserbringer, Budget für Arbeit, Bedarfsermittlungsinstrument, Leistung, Assistenz im Krankenhaus, Teilhabeleistung, Wohneinrichtung, Assistenz, Weiterbildung, Eingliederungshilfeleistungen, Eingliederungshilfe, Sozialhilfe, Budget für Ausbildung, Teilhabeziel, Wohnen mit Assistenz, Gesamtplan, Besuchsbeihilfen, Gesamtplanverfahren, Teilhabe an Bildung, Teilhabe an Arbeit, Hochschulhilfen, Hochschule, Eingliederung, Förderung der Verständigung, Behinderungsbedingt, Inklusion, Beruf, Leistungen für Wohnraum, Wohngemeinschaft, SGB IX, Tagesbildungsstätte, Pflegefamilien

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de