Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Beschreibung
Eingliederungshilfe ist dafür da, dass Menschen mit Behinderungen so leben können, wie sie es möchten. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.
Wenn Sie einen Antrag stellen, möchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landschaftsverbandes herausfinden, was Sie genau brauchen. Dazu führen sie ein persönliches Gespräch mit Ihnen oder lesen es in den Unterlagen nach, die Sie eingereicht haben.
Menschen, die ohne Unterstützung nicht alleine in ihrer eigenen Wohnung leben können, können zum Beispiel Assistenzleistungen bekommen. Das ist möglich in:
- der eigenen Wohnung,
- einer frei gewählten Wohngemeinschaft oder
- einer besonderen Wohnform.
Es gibt verschiedene Leistungen. Diese sind zum Beispiel:
- Leistungen für Wohnraum: Dabei handelt es sich um Geräte oder bauliche Maßnahmen, die den Alltag erleichtern, wie zum Beispiel Rampen und Treppenlifte.
- Leistungen zur Mobilität: Diese Leistung können Menschen erhalten, die wegen der Art und Schwere der Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können.
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie: Menschen mit Behinderungen können auch als Gast in einer Familie leben. Die Familie unterstützt sie bei einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung.
- Leistungen zur Förderung der Verständigung: Diese Leistung soll Menschen mit Hör- und/oder Sprachbehinderungen bei besonderen Anlässen den Kontakt mit anderen Menschen ermöglichen oder erleichtern, zum Beispiel durch Gebärdensprachdolmetscher.
- Hilfsmittel: Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen sollen, mögliche Einschränkungen auszugleichen.
- Elternassistenz: Die Elternassistenz soll Eltern mit Behinderungen dabei helfen, gemeinsam mit ihren Kindern den Alltag möglichst selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen.
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten: Es werden Fähigkeiten trainiert, um den Alltag bewältigen zu können (zum Beispiel Kochen, Orientierung). Meistens treffen sich mehrere Personen in einer Gruppe und üben zusammen.
Auch die Form der Leistung kann unterschiedlich sein. Neben Sachleistungen - etwa die Finanzierung eines Leistungserbringers - sind auch Pauschalen oder Geldleistungen im Rahmen des persönlichen Budgets möglich.
Ihre Fragen können Sie gerne telefonisch oder persönlich vor Ort stellen. Der zuständige Landschaftsverband informiert auch über Unterstützungsmöglichkeiten anderer Leistungsträger, wie z. B. Krankenkassen oder dem örtlichen Sozialamt.
Hinweise für Reg.-Bez. Münster: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Eingliederungshilfe für volljährige Menschen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Erforderlich ist ein Antrag, der jedoch formlos oder auch mündlich erfolgen kann.
- Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise
- Nachweis über die Behinderung (fachärztliche Bescheinigung)
- Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie andere Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
- Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
- Bei Pflegegrad: Bescheid der Pflegekasse über Feststellung des Pflegegrades
- Ggf. Nachweise zum Einkommen und Vermögen
- Abhängig von der beantragten Leistung werden ggf. weitere Unterlagen benötigt
- Im Beratungsgespräch klären die Mitarbeitenden mit Ihnen, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind
Hinweise für Reg.-Bez. Münster: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Sie haben einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Das sind die Voraussetzungen:
- Sie sind aufgrund Ihrer Behinderung oder einer bald eintretenden Behinderung wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt. Dies können wesentliche körperliche, geistige oder seelische Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen sein. Das heißt, Sie können wegen Ihrer Behinderung viele Dinge im Alltag, im Berufsleben oder in anderen Bereichen im Leben nicht machen oder haben dabei große Schwierigkeiten.
- Die Leistung ist geeignet und erforderlich, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Das heißt, die Leistung kann Ihnen helfen, Ihre Ziele zu erreichen, damit Sie Ihr Leben so führen können, wie Sie es möchten und damit Sie am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben können. Ohne diese Leistung wäre das nicht möglich.
- Es besteht die Aussicht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Das bedeutet: Es muss möglich sein, dass Sie mit der Leistung die Ziele der Eingliederungshilfe erreichen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 99 Leistungsberechtigung, Verordnungsermächtigung
- § 102 Leistungen der Eingliederungshilfe
- § 111 Leistungen zur Beschäftigung
- § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe
- § 112 Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- § 109 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- § 106 Beratung und Unterstützung
- § 118 Instrumente der Bedarfsermittlung
- Zuständigkeit der Landschaftsverbände für Eingliederungshilfe-Leistungen für volljährige Menschen mit Behinderungen gemäß § 1 Absatz 1 AG SGB IX NRW
- Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen gemäß Teil 2, Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Kapitel 9
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
- Untätigkeitsklage beim Sozialgericht
Verfahrensablauf
Sie können Eingliederungshilfe bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beantragen.
Innerhalb von 2 Wochen ab Antragseingang wird die Zuständigkeit geprüft. Sollte ein anderer Träger zuständig sein, wird Ihr Antrag unverzüglich weitergeleitet. Über eine Weiterleitung werden Sie informiert.
Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
Die erforderlichen Unterstützungsleistungen werden mit Ihnen gemeinsam ermittelt.
Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.
Eine Überprüfung der bewilligten Leistungen erfolgt in der Regel spätestens alle 2 Jahre. Wenn sich zwischendurch etwas ändert, informieren Sie den Landschaftsverband. Dann wird die Leistung angepasst.
Fristen
Kosten
Hinweise für Reg.-Bez. Münster: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweise (Besonderheiten)
Persönliches Erscheinen wünschenswert beim Gespräch zur Bedarfsermittlung später im Verfahren
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024
Stichwörter
Behindertenhilfe, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Behinderung, Hilfeplaner, Elternassistenz, Beratung, Besuchshilfen, Wohnheim, Eingliederungshilfe, Schulbegleitung, Frühförderung und Früherkennung, Assistenzleistungen, Menschen mit Behinderungen, Andere Leistungsanbieter, Ambulant betreutes Wohnen, Teilhabe, Leistungen zur Mobilität, Kindertagesstätten, Hilfsmittel, Partizipation, soziale Teilhabe, Behinderung, Begleitung im Krankenhaus, Persönliches Budget, Selbstbestimmung, Besondere Wohnform, Gesamtplanung, Krankenhausassistenz, besondere Wohnformen, Schulen, Bedarfsermittlung, Unterstützung, Werkstätten für behinderte Menschen, Werkstattbeschäftigung, Teilhabeplanung, Integration, heilpädagogische Leistungen, Bedarf, Schwerbehinderung, WG, WfbM, Persönliches Budget, Leistungserbringer, Budget für Arbeit, Bedarfsermittlungsinstrument, Leistung, Assistenz im Krankenhaus, Teilhabeleistung, Wohneinrichtung, Assistenz, Weiterbildung, Eingliederungshilfeleistungen, Eingliederungshilfe, Sozialhilfe, Budget für Ausbildung, Teilhabeziel, Wohnen mit Assistenz, Gesamtplan, Besuchsbeihilfen, Gesamtplanverfahren, Teilhabe an Bildung, Teilhabe an Arbeit, Hochschulhilfen, Hochschule, Eingliederung, Förderung der Verständigung, Behinderungsbedingt, Inklusion, Beruf, Leistungen für Wohnraum, Wohngemeinschaft, SGB IX, Tagesbildungsstätte, Pflegefamilien
Metainformation
- Ursprungsportal: Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Reg.-Bez. Münster
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Reg.-Bez. Arnsberg
- Ursprungsportal: Inhalte der zuständigen Stelle in Reg.-Bez. Detmold