Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

    Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte

    Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung versorgt werden.

    Beschreibung

    Die Tagespflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

    Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht.

    Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.

    Der Leistungshöchstbetrag für umfasst monatlich

    • bei Pflegegrad 2: 689 Euro,
    • bei Pflegegrad 3: 1.298 Euro,
    • bei Pflegegrad 4: 1.612 Euro und
    • bei Pflegegrad 5: 1.995 Euro.

    Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbeitrag (bis zu 125 Euro) für die Tagespflege einsetzen.

    Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück.

    Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

    Online-Dienste

    bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für Investitionskosten (Tages- und Nachtpflege) gem. § 13 APG NRW in Verbindung mit §§ 20 ff. APG DVO NRW

    ID: L100002_126948683

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    bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für Investitionskosten (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) gem. § 13 APG NRW in Verbindung

    ID: L100002_126948680

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    Ansprechpartner

    Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Westentor 1 - 3

    59065 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-2954

    Telefon Festnetz: 02381 17-6601

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    • Pflegegrad 2 bis 5

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf Tagespflege bei Ihrer Pflegekasse
    • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse 

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    teilstationäre Pflege, teilstationäre Versorgung, gesetzlich Pflegeversicherte, Tagespflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English