Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

    Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte

    Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung versorgt werden.

    Beschreibung

    Die Tagespflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

    Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht.

    Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.

    Der Leistungshöchstbetrag für umfasst monatlich

    • bei Pflegegrad 2: 689 Euro,
    • bei Pflegegrad 3: 1.298 Euro,
    • bei Pflegegrad 4: 1.612 Euro und
    • bei Pflegegrad 5: 1.995 Euro.

    Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbeitrag (bis zu 125 Euro) für die Tagespflege einsetzen.

    Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück.

    Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    TagespflegeEine große entlastende Hilfe für pflegende Angehörige sind Tagespflegeeinrichtungen.Dort werden Pflegebedürftige tagsüber von montags bis freitags wahlweise an 1 - 5 Tagen von qualifiziertem Personal betreut und versorgt.Tagesstrukturierung findet statt, gemeinsame Aktivitäten und Mahlzeiten werden angeboten und es ist Raum für Ruhezeiten.Meist bietet die Einrichtung einen Hol- und Bringdienst an.Abends, nachts und am Wochenende sorgt die Familie wieder für die Pflege.Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen von Sachleistung für Tagespflege auf Antrag folgenden Kostenanteil: Pflegegrad 10 €Pflegegrad 2689 €Pflegegrad 31.298 €Pflegegrad 41.612 €Pflegegrad 51.995 €Die Pflegekassen zahlen darüber hinaus ab dem 01.01.2022 einen Leistungszuschlag für stationäre Pflege. Der Leistungszuschlag wird - abhängig von der Verweildauer in der Pflegeeinrichtung - zahlbar gemacht. Der Leistungszuschlag ist - wie das Pflegegeld der Pflegekasse - in vollem Umfang zur Deckung der Heimpflegekosten einsetzen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Pflegekasse.Auf Antrag der Einrichtung übernimmt der Kreis Wesel den so genannten "Investitionskostenanteil" für Pflegebedürftige, wenn sie schon Leistungen Pflegegrad 2 der Pflegeversicherung erhalten.Die Tagespflege kann mit anderen Leistungen aus der Pflegeversicherung, wie Pflegegeld für private Pflege und Sachleistung für Profipflege (Pflegedienst) kombiniert werden.KurzzeitpflegeWenn pflegende Angehörige einmal krank werden sollten oder Urlaub machen wollen, besteht die Möglichkeit, dass Pflegebedürftige im Rahmen der Kurzzeitpflege vorübergehend in einem Pflegeheim für eine vorher fest vereinbarte Zeit versorgt, betreut und gepflegt werden.Für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr bezuschusst die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Kosten der Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von höchstens 3.386 Euro. Sonstige Pflegeleistungen werden für die Zeit entsprechend gekürzt bzw. entfallen.Der Kreis Wesel übernimmt auf Antrag der Einrichtung den so genannten "Investitionskostenanteil" für Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 erhalten.PflegeheimeIn Pflegeheimen werden Menschen aufgenommen, die wegen Krankheit, Verlust von Fähigkeiten und Alltagskompetenzen, schwerer Beeinträchtigung und Behinderung für längere Zeit oder dauernd Versorgung, umfassende Betreuung und qualifizierte Pflege benötigen.Um sicher zu gehen, dass alternative Angebote für Sie nicht in Frage kommen, sollten Sie sich vor dem Umzug ins Pflegeheim ausführlich beraten lassen.Die Pflegekassen leisten pauschal für stationäre Pflege bei Einstufung in: Pflegegrad 1125 €Pflegegrad 2770 €Pflegegrad 31.262 €Pflegegrad 41.775 €Pflegegrad 52.005 €Auf Antrag der Heimbewohner oder der bevollmächtigten Pflegeheime bei der Stadt Dinslaken können die Investitionskosten einkommens- und vermögensabhängig als "Pflegewohngeld" übernommen werden. Bitte sprechen Sie das Pflegeheim Ihrer Wahl darauf an.Pflegeheime sind nach Bau, Ausstattung und Personalbesetzung darauf ausgerichtet, die Pflegebedürftigen sowohl zu versorgen als auch ihre verbliebenen Fähigkeiten durch eine aktivierende Pflege zu verbessern und/oder mindestens zu erhalten. Zusätzlich werden regelmäßige Freizeitangebote wie Gymnastikübungen, Vorträge, Singen oder Ausflüge vorgehalten. Verschiedene Dienstleistungsangebote wie Friseur, Fußpflege oder Cafeteria runden das Bild ab.Ausstattung und Angebote der einzelnen Einrichtungen sind sehr unterschiedlich. Inzwischen werden in etlichen Einrichtungen ausschließlich Einzel-, sonst Doppelzimmer angeboten. Alle Einrichtungen verfügen über Gemeinschaftsräume wie Fernseh-, Speiseräume, eigene Küchen oder zumindest Teeküchen.Sie sollten sich vorab gründlich über die verschiedenen Angebote informieren und sich am besten persönlich vor Ort einen eigenen Eindruck verschaffen.Hinweis:Die persönliche Vorsprache soll ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.Telefonisch sind die Mitarbeiter*innen von montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr (ansonsten Bandansage) zu erreichen. Unter den entsprechenden Rufnummern können dann auch Termine vereinbart werden.Ohne Termin haben Sie die Möglichkeit montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im neu eingerichteten "Service-Büro" (1. Etage des Stadthauses, Wilhelm-Lantermann-Str. 65) vorzusprechen. Bitte beachten Sie, dass im Service-Büro nur kurze Beratungsgespräche über mögliche Sozialhilfebedarfe oder die Abgabe von Unterlagen möglich ist.

    Online-Dienst

    Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte

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    L73022 | Dilek Gültekin

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    erforderliche Unterlagen

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    • Pflegegrad 2 bis 5

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf Tagespflege bei Ihrer Pflegekasse
    • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse 

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    teilstationäre Pflege, teilstationäre Versorgung, gesetzlich Pflegeversicherte, Tagespflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English