Stiftungsverzeichnis Änderung

    Änderung im Stiftungsverzeichnis beantragen

    Wenn Sie eine Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen wollen, melden Sie dies bei der zuständigen Stiftungsbehörde.

    Beschreibung

    Eine Änderung im Stiftungsverzeichnis kann sich auf einen oder mehrere der folgenden Aspekte beziehen:

    • Name der Stiftung,
    • Sitz der Stiftung,
    • Zwecke der Stiftung,
    • Anschrift der Geschäftsstelle der Stiftung,
    • vertretungsberechtigte Organe und Personen sowie Art ihrer Vertretungsberechtigung.

    Sie müssen jegliche Änderungen unverzüglich an die zuständige Stiftungsbehörde melden. 

    Es ist außerdem zu beachten, dass nicht alle Änderungen ohne vorangegangene Stiftungssatzungsänderung in das Stiftungsverzeichnis eingetragen werden können. 
     

    Online-Dienst

    Stiftungsverzeichnis Änderung

    ID: L100002_127832200

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 21 Stiftungsaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Kontakt

    Telefon mobil: 0251 / 411 - 3130

    Fax: Stiftungsaufsicht@brms.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Mitteilung über den Änderungswunsch
    • Beschlussprotokolle der involvierten Stiftungsorgane zur Änderung, die im Stiftungsverzeichnis vorzunehmen ist

    Voraussetzungen

    Bei Änderung des Namens, des Sitzes und des Zwecks der Stiftung sowie der vertretungsberechtigten Organe und der Art ihrer Vertretungsberechtigung: vorangehende Satzungsänderung, die von der Stiftungsbehörde genehmigt wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Änderung im Stiftungsverzeichnis folgendermaßen vornehmen lassen:

    • Teilen Sie die Änderung bitte der zuständigen Stiftungsbehörde mit.
    • Diese überprüft, ob die Änderungen gesetzes- sowie satzungskonform sind.
    • Sind die Angaben über die Änderung regelkonform, aktualisiert die Stiftungsbehörde das Stiftungsverzeichnis.
    • Falls Sie eine Änderung im Stiftungsverzeichnis vornehmen lassen wollen, der eine Satzungsänderung vorangegangen sein muss, dies aber nicht geschehen ist, so wird Sie die Stiftungsbehörde dazu auffordern.

    Fristen

    Mitteilungsfrist für in das Stiftungsverzeichnis einzutragende Änderungen: unverzüglich

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach abschließender Prüfung.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Stiftungsverzeichnis aktualisieren, Änderung Eintrag Stiftungsverzeichnis, Stiftungsverzeichnis Eintrag ändern, Änderung Daten Stiftung, Stiftungsverzeichnis Eintrag aktualisieren, Stiftungsverzeichnis ändern, Änderung Stiftung Stiftungsverzeichnis, Aktualisierung Stiftungsverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de