Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Steuerklasse VI bei einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis

    Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern

    Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.

    Beschreibung

    Stehen Sie in mehreren Beschäftigungsverhältnissen, nimmt das Unternehmen, mit dem sie ein Hauptarbeitsverhältnis eingegangen sind, den Lohnsteuerabzug von Ihrem Arbeitslohn nach der Steuerklasse vor, die Ihrem steuerlichen Familienstand entspricht. Hierbei handelt es sich um die Steuerklassen I bis V. 

    Ihr erstes Arbeitsverhältnis bzw. Ihr Hauptarbeitsverhältnis gehen Sie in der Regel mit dem Unternehmen ein, von dem Sie den höheren Arbeitslohn erhalten.

    Bei jedem weiteren Beschäftigungsverhältnis (Nebenarbeitsverhältnis) ist der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vorzunehmen. 

    Alle weiteren Beschäftigungsverhältnisse sind beim Hauptarbeitgeber anzuzeigen.

    Ein Antrag beim Finanzamt auf Zuteilung der Steuerklasse VI ist nicht erforderlich.

    Wird Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI versteuert, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben (s. weiterführende Informationen).

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Steueridentifikationsnummer bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die IdNr. ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt. Hierzu verschickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jedem - vom Kleinkind bis zum Senior - einen Brief mit seiner individuellen Steueridentifikationsnummer. Sollten die Angaben in dem Schreiben der BZSt nicht mit den persönlichen Daten übereinstimmen, sprechen Sie bitte im Bürgerbüro zur Berichtigung der Daten vor. Hierbei bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: - Geburtsurkunde - Heiratsurkunde - Stammbuch - Personalausweis oder Reisepass Sie haben Ihre IdNr nicht erhalten oder finden diese nicht? Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten: im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung Finden Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht, dann können Sie diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern anfordern.

    Online-Dienst

    Steueridentifikationsnummer

    ID: L100002_123158955

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Besteuerung nach Steuerklasse VI ist von dem Unternehmen vorzunehmen, mit dem Sie Ihr Nebenbeschäftigungsverhältnis eingegangen sind.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Gegebenenfalls benötigt das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, eine schriftliche Mitteilung darüber, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.

    Voraussetzungen

    Es bestehen Arbeitsverhältnisse mit mehreren Unternehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 38b Einkommensteuergesetz (EStG);
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html
    § 39e Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG);
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39e.html
    § 46 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG);
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

    Verfahrensablauf

    Sie teilen dem Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, mit, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Das Unternehmen bei dem das Nebenarbeitsverhältnis besteht, besteuert den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Weitere Informationen

    Behördenwegweiser, Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern
    https://www.bzst.de/gemfa
     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nebenarbeitgeber, Steuerklasse VI, Nebenarbeitgeber, Hauptarbeitgeber, Zweites Dienstverhältnis, Nebenbeschäftigung, Nebentätigkeit, Hauptarbeitgeber, lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal, Lohnkonto, Betriebsstättenfinanzamt, Zweites Arbeitsverhältnis, Zweites Dienstverhältnis, Mehrere Beschäftigungsverhältnisse, Hauptberuf, lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal, Mehrere Arbeitgeber, Hauptberuf, Nebenjob, Steuerklasse VI, Mehrere Arbeitgeber, Lohnkonto, Nebentätigkeit, Zweites Arbeitsverhältnis, Mehrere Beschäftigungsverhältnisse, Betriebsstättenfinanzamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de