Steuererklärung Informationserteilung

    elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken

    Beschreibung

    Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen wurde das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de eingerichtet. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Vereinen und Organisationen in erster Linie die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung aber auch Informationen zu vielen Steuervordrucken. Die elektronische und teilweise auch bereits papierlose Variante der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Mit "ELSTER: Ihr Online-Finanzamt" können Sie viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigen. Dazu gehören neben der Anleitung zum Ausfüllen der Formulare Funktionen zur papierlosen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheide Abgleich.

    Unter www.elster.de finden Sie daneben auch Informationen z. B. zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung. Die Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.

    Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es stehen u. a. folgende digitale Formulare zur Verfügung: Anträge, Einspruch und MitteilungenEinkommenssteuerErbschafts- und SchenkungssteuerFeststellungFragebogen zur steuerlichen ErfassungGewerbesteuerGewinnermittlungGrundsteuerKapitalertragssteuerKörperschaftssteuerLohnsteuer ArbeitgeberLohnsteuer ArbeitnehmerRennwett-/ Lotteriesteuer und weitere GlücksspielartenSonstige FormulareUmsatzsteuerZentralstelle für Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie Weitere Angebote und Apps von ELSTER: Mein ELSTER: Online-Finanzamt für Bürgerinnen und Bürger. Sie können Ihre elektronische Steuererklärung erstellen und abgeben. Mein ELSTER+-App: Nach dem Download der App müssen Sie die App einmalig mit Ihrem Benutzerkonto koppeln. Sie können alle Belege des Jahres mittels der App abfotografieren. Die erkannten Werte auf Rechnungen müssen Sie markieren, dann werden diese fehlerfrei in Ihre Steuererklärung übernommen und Sie müssen die Zahlen nicht umständlich selbst eintragen. Mein ELSTER + ist verfügbar ab Android-Version 11 und ab iOS-Version 14. ELSTERSecure: ELSTERSecure ist die Login-App von ELSTER. Die App übernimmt die Authentisierung bei ELSTER, sodass Sie nach der Einrichtung der App lediglich Ihr Smartphone und keine Zertifikatsdatei oder ein Passwort benötigen. Der Zugang mit ELSTERSecure kann einem bestehenden Konto mit z. B. Zertifikatsdatei hinzugefügt werden oder über einen QR-Code direkt bei Abschluss der Registrierung als einzige Login-Option mit dem Konto verknüpft werden. ELSTERSecure ist verfügbar ab Android-Version 6 und ab iOS-Version 15. einfachELSTER: Für Rentner und Pensionäre steht der Service einfachELSTER zur Verfügung. Mit einfachELSTER wird es ermöglicht die alljährliche Einkommenssteuererklärung schnell und einfach abzugeben. Man wird Schritt für Schritt durch die Erstellung der Steuererklärung geführt. Über die genauen Voraussetzungen für die Nutzung von einfachELSTER können Sie sich hier informieren. Mein Unternehmenskonto: Seit Anfang Juni 2021 ist das Unternehmenskonto als Nutzerkonto für Unternehmen im Einsatz. Wirtschaftlich handelnde Organisationen aller Art können sich mit Hilfe ihrer ELSTER-Zertifikate bei Online-Diensten anmelden, Anträge authentifiziert ausfüllen, absenden und perspektivisch Bescheide der angebundenen Verwaltungsleistungen über ein Postfach empfangen. Weitere Informationen zum Unternehmenskonto finden Sie hier.

    Online-Dienst

    Elektronische Steuererklärung ELSTER

    ID: L100002_121899827

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium der Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 97

    10117 Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nutzen Sie bitte das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de.

    Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 80, 80a, 149 Abgabenordnung (AO)

    §§ 25, 46 Einkommensteuergesetz (EStG)

    § 14, 27, 28, 31, 38 Körperschaftsteuergesetz (KStG)

    § 14 a Gewerbesteuergesetz (GewStG)

    § 18 Umsatzsteuergesetz (UStG)

    § 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können sich mittels der folgenden Wege bei ELSTER anmelden: Zertifikatsdatei ElsterSecure (ElsterSecure-App notwendig) Personalausweis Sicherheitsstick Signaturkarte Mobiles Login

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Betrugsversuche im Namen von ELSTER: Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender wird zum Beispiel ELSTER, das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorgetäuscht. In diesen Nachrichten wird der Empfänger meist aufgefordert, eine im Anhang befindilche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid oder eine Rechnung handelt. Sowohl Absenderadresse als auch der Inhalt der E-Mail variieren dabei ständig. In allen Fällen wird jedoch versucht, per E-Mail an Anmeldedaten sowie Konto- und/ oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs. Bitte beachten Sie hierzu folgendes: Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage anfordern. Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Finanzverwaltung stammt. ELSTER-spezifische Sicherheitshinweise und -warnungen finden Sie auf der ELSTER-Internetseite. Allgemeine Tipps für den Umgang im Internet, sowie aktuelle Wartnungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.

    Weitere Informationen

    Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.elster.de für verschiedene steuerliche Bereiche und Anwendungen.

    Wo finde ich Steuervordrucke in Papier?

    Soweit Sie nur einzelne Formulare benötigen oder die Vorzüge der elektronischen Übermittlung mit ELSTER nicht nutzen möchten, finden Sie Steuervordrucke im Formular-Management-System (FMS) unter www.formulare-bfinv.de . Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus. Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Steuervordrucken können Sie unter "FAQ" nachlesen auf der Internetseite: www.formulare-bfinv.de

    Wo bekomme ich Formulare für meine Steuererklärung?

    Wenn Sie Ihre Steuererklärung auf Papier abgeben möchten, dann können Sie die dafür vorgesehenen Vordrucke im Internet unter www.formulare-bfinv.de abrufen. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.

    Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

    Wenn Sie Ihre Steuererklärung online abgeben möchten bzw. müssen, dann stehen Ihnen dazu unter www.elster.de alle weiteren Informationen zur Verfügung.

    Welche Vorteile bietet die elektronische Einkommensteuererklärung (ELSTER)?

    Für die elektronische Steuererklärung können kommerzielle Steuererklärungsprogramme oder das kostenlose Dienstleistungsportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« der Finanzverwaltung genutzt werden. Die elektronische Übermittlung bietet aktive Ausfüllhilfen sowie Funktionen zur Steuerberechnung und zum Bescheid Abgleich. Unter www.elster.de befinden sich alle weiteren Informationen zur elektronischen Abgabe einer Steuererklärung.

    Wie funktioniert das Dienstleistungsportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt«?

    Das Steuerportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung. Diese elektronische und zum Teil bereits papierlose Variante der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Das Steuerportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« ist eine Internetportallösung, auf der Online-Dienstleistungen der Steuerverwaltung gebündelt werden. Mit "ELSTER: Ihr Online-Finanzamt" können viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigt werden. Dazu gehören neben der Anleitung zum Ausfüllen der Formulare Funktionen zur papierlosen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheid Abgleich. Unter www.elster.de finden Sie auch weitere Informationen z. B. zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur Zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen, Referat IV C 4 am 31.08.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verbrauchsteuer, Fragebögen zur steuerlichen Erfassung, Kraftfahrzeugsteuer, Wirtschaftliche Verflechtungen, Luftverkehrsteuer, Wegzugsbesteuerung, Steuerhilfsperson - steuerlich Beauftragte, Steuerabzug, Gewerbesteuer, Sicherungsübereignung, Körperschaftsteuer, Nichtveranlagungs-Bescheinigung, Familienleistungsausgleich, Verpfändung, Stundung, Bargeldverkehr, Investitionszulage, Ertragsteuer, Zölle, Abtretung, Feststellung, Vollmacht, Feuerschutzsteuer, Abzugsteuer, Prüfungen/Prüfungsdienst, Kapitalertragsteuer, Bescheinigung außerhalb EU/EWR, Steuern, Versicherungssteuer, Abgabenordnung, Einkommensteuer, Doppelbesteuerung, Auslandsbeziehungen, Gemeinnützigkeit, Zertifizierung, Kirchensteuer, Investmentgesellschaft, Lohnsteuer, Umsatzsteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de