Steuererklärung Informationserteilung

    elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken

    Beschreibung

    Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen wurde das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de eingerichtet. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Vereinen und Organisationen in erster Linie die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung aber auch Informationen zu vielen Steuervordrucken. Die elektronische und teilweise auch bereits papierlose Variante der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Mit "ELSTER: Ihr Online-Finanzamt" können Sie viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigen. Dazu gehören neben der Anleitung zum Ausfüllen der Formulare Funktionen zur papierlosen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheide Abgleich.

    Unter www.elster.de finden Sie daneben auch Informationen z. B. zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung. Die Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.

    Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Steueridentifikationsnummer bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die IdNr. ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt. Hierzu verschickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jedem - vom Kleinkind bis zum Senior - einen Brief mit seiner individuellen Steueridentifikationsnummer. Sollten die Angaben in dem Schreiben der BZSt nicht mit den persönlichen Daten übereinstimmen, sprechen Sie bitte im Bürgerbüro zur Berichtigung der Daten vor. Hierbei bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: - Geburtsurkunde - Heiratsurkunde - Stammbuch - Personalausweis oder Reisepass Sie haben Ihre IdNr nicht erhalten oder finden diese nicht? Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten: im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung Finden Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht, dann können Sie diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern anfordern.

    Online-Dienst

    Steueridentifikationsnummer

    ID: L100002_123158946

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Bevölkerungsschutz - A 32

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nutzen Sie bitte das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de.

    Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 80, 80a, 149 Abgabenordnung (AO)

    §§ 25, 46 Einkommensteuergesetz (EStG)

    § 14, 27, 28, 31, 38 Körperschaftsteuergesetz (KStG)

    § 14 a Gewerbesteuergesetz (GewStG)

    § 18 Umsatzsteuergesetz (UStG)

    § 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV)

    Weitere Informationen

    Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.elster.de für verschiedene steuerliche Bereiche und Anwendungen.

    Wo finde ich Steuervordrucke in Papier?

    Soweit Sie nur einzelne Formulare benötigen oder die Vorzüge der elektronischen Übermittlung mit ELSTER nicht nutzen möchten, finden Sie Steuervordrucke im Formular-Management-System (FMS) unter www.formulare-bfinv.de . Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus. Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Steuervordrucken können Sie unter "FAQ" nachlesen auf der Internetseite: www.formulare-bfinv.de

    Wo bekomme ich Formulare für meine Steuererklärung?

    Wenn Sie Ihre Steuererklärung auf Papier abgeben möchten, dann können Sie die dafür vorgesehenen Vordrucke im Internet unter www.formulare-bfinv.de abrufen. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.

    Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen - wie z. B. die Gewerbesteuererklärung - sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

    Wenn Sie Ihre Steuererklärung online abgeben möchten bzw. müssen, dann stehen Ihnen dazu unter www.elster.de alle weiteren Informationen zur Verfügung.

    Welche Vorteile bietet die elektronische Einkommensteuererklärung (ELSTER)?

    Für die elektronische Steuererklärung können kommerzielle Steuererklärungsprogramme oder das kostenlose Dienstleistungsportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« der Finanzverwaltung genutzt werden. Die elektronische Übermittlung bietet aktive Ausfüllhilfen sowie Funktionen zur Steuerberechnung und zum Bescheid Abgleich. Unter www.elster.de befinden sich alle weiteren Informationen zur elektronischen Abgabe einer Steuererklärung.

    Wie funktioniert das Dienstleistungsportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt«?

    Das Steuerportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« bietet Ihnen die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung. Diese elektronische und zum Teil bereits papierlose Variante der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Das Steuerportal »ELSTER: Ihr Online-Finanzamt« ist eine Internetportallösung, auf der Online-Dienstleistungen der Steuerverwaltung gebündelt werden. Mit "ELSTER: Ihr Online-Finanzamt" können viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigt werden. Dazu gehören neben der Anleitung zum Ausfüllen der Formulare Funktionen zur papierlosen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheid Abgleich. Unter www.elster.de finden Sie auch weitere Informationen z. B. zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur Zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen, Referat IV C 4 am 31.08.2017

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verbrauchsteuer, Fragebögen zur steuerlichen Erfassung, Kraftfahrzeugsteuer, Wirtschaftliche Verflechtungen, Luftverkehrsteuer, Wegzugsbesteuerung, Steuerhilfsperson - steuerlich Beauftragte, Steuerabzug, Gewerbesteuer, Sicherungsübereignung, Körperschaftsteuer, Nichtveranlagungs-Bescheinigung, Familienleistungsausgleich, Verpfändung, Stundung, Bargeldverkehr, Investitionszulage, Ertragsteuer, Zölle, Abtretung, Feststellung, Vollmacht, Feuerschutzsteuer, Abzugsteuer, Prüfungen/Prüfungsdienst, Kapitalertragsteuer, Bescheinigung außerhalb EU/EWR, Steuern, Versicherungssteuer, Abgabenordnung, Einkommensteuer, Doppelbesteuerung, Auslandsbeziehungen, Gemeinnützigkeit, Zertifizierung, Kirchensteuer, Investmentgesellschaft, Lohnsteuer, Umsatzsteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de